Wir haben nach der letzten Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten. Dafür mussten wir u. a. nachweisen, dass wir laut AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) über die notwendigen Fachkenntnisse für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen verfügen, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen bieten, ausreichende finanzielle Mittel vorhalten und unser Gewerbe ordnungsgemäß betreiben werden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen der Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vor allem geprüft, ob wir die diese gesetzliche Vorgaben einhalten:
Die Bundesagentur für Arbeit hat festgestellt, dass wir gemäß aller gesetzlichen Anforderungen handeln und damit die Voraussetzungen für die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erfüllen.
Für unsere Mitarbeiter bedeutet diese Erteilung, dass wir integer handeln und sie rechtskonform behandelt werden – für uns bedeutet sie, dass die Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit gesichert ist.