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Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

Sanapol hat nach der letzten Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten.

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  • 18.06.2024
  • Zuletzt aktualisiert 16:10 05.07.2024

Wir haben nach der letzten Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten. Dafür mussten wir u. a. nachweisen, dass wir laut AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) über die notwendigen Fachkenntnisse für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen verfügen, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen bieten, ausreichende finanzielle Mittel vorhalten und unser Gewerbe ordnungsgemäß betreiben werden.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen der Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vor allem geprüft, ob wir die diese gesetzliche Vorgaben einhalten

  • Anwendung von Tarifverträgen im Sinne des § 8 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 2 AÜG
  • Jahressonderzahlungen gemäß § 8 IGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen)
  • Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung
  • Gewährung von Entgelt- & Entgeltersatzleistungen sowie von Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung auch bei Nicht-Einsatz (Garantielohn)
  • Auffälligkeiten hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit oder arbeitsmedizinischer Untersuchungen (vgl. FW11. Abs. 11)
  • Einhaltung der Überlassungshöchstdauer laut ArbSchG
  • Eingruppierung der Leiharbeitnehmer entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit
  • Vollständigkeit von Vertragsunterlagen (u. a. Arbeits-, Überlassungs- & Aufhebungsverträge)
  • Beachtung der Regelungen des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge)
  • Nachweis über Aushändigung des aktuellen Merkblattes der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat festgestellt, dass wir gemäß aller gesetzlichen Anforderungen handeln und damit die Voraussetzungen für die Erteilung der unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erfüllen. 

Für unsere Mitarbeiter bedeutet diese Erteilung, dass wir integer handeln und sie rechtskonform behandelt werden – für uns bedeutet sie, dass die Grundlage für unsere Geschäftstätigkeit gesichert ist.