Unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Wir haben nach der letzten Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten. Dafür mussten wir u. a. nachweisen, dass wir laut AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) über die notwendigen Fachkenntnisse für die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen verfügen, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen bieten, ausreichende finanzielle Mittel vorhalten und unser Gewerbe ordnungsgemäß betreiben werden. Die Bundesagentur […]