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Private Pflegekraft: individuelle Betreuung für ein würdevolles Leben zuhause

Eine private Pflegekraft unterstützt Pflegebedürftige individuell in ihrem Zuhause. Sie übernimmt Aufgaben wie die Grundpflege oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten und ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und dort individuell betreut zu werden.

Private Pflegekraft Sanapol Magazin
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  • 19.02.2025
  • Zuletzt aktualisiert 25.03.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine private Pflegekraft betreut Pflegebedürftige zuhause.
  • Ihre Arbeit ist auf die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche des Pflegebedürftigen zugeschnitten.
  • Neben medizinischer Grundversorgung übernimmt sie auch Aufgaben im Haushalt.
  • Sie entlastet Familienmitglieder, die sich auf die emotionale Unterstützung des Pflegebedürftigen konzentrieren können.
  • Pflegebedürftige können durch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen die Private Pflegekraft finanzieren.


Sie suchen eine private Pflegekraft?

Wir finden für Sie die passende Pflegekraft. Schnelle Unterstützung zuhause dank eines Netzwerks mit über 400 Pflegekräften im In- und Ausland.



1. Kann man privat eine Pflegekraft einstellen?

Ja, Sie können privat eine Pflegekraft einstellen. Allerdings müssen Sie dafür verschiedene gesetzliche Vorgaben beachten:

  • Arbeitsvertrag erstellen: Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit klaren Vereinbarungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Aufgaben usw. ab.
  • Der Sozialversicherung melden: Melden Sie die Pflegekraft bei der Krankenkasse und der Sozialversicherung an. 
  • Mindestlohn bezahlen: Sie müssen der privaten Pflegekraft den aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
  • Scheinselbstständigkeit ausschließen: Stellen Sie sicher, dass eine selbstständige Pflegekraft neben Ihnen noch andere Auftraggeber hat. 
  • Arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten: Halten Sie die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu u. a. Arbeitsschutz, Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub ein.
  • Haftpflichtversicherung abschließen: Eine solche Versicherung sichert Schäden ab, die durch die private Pflegekraft verursacht werden könnten.


Für wen eignet sich eine private Pflegekraft?

Eine private Pflegekraft eignet sich besonders für folgende Menschen, die in ihrer vertrauten Umgebung bleiben möchten und individuelle Betreuung benötigen.

Daneben ist sie oft auch die ideale Lösung für Familien, die ihre Angehörigen zuhause pflegen möchten, aber z. B. beruflich stark eingebunden sind. 

Dann kann eine private Pflegekraft für zuhause sinnvoll sein:

  • Der Pflegebedürftige möchte zuhause gepflegt werden.
  • Notwendige individuelle Betreuung kann durch ambulante Pflegedienste nicht ausreichend abgedeckt werden.
  • Nach einem Krankenhausaufenthalt besteht temporärer Bedarf an einer Pflege zuhause.
  • Chronische Erkrankungen oder Demenz erfordern eine kontinuierliche Pflege.
  • Pflegende Angehörige haben z. B. durch berufliche Verpflichtungen nicht ausreichend Zeit für die Pflege.


2. Welche Aufgaben hat eine private Pflegekraft?

Eine private Pflegekraft unterstützt Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe im Alltag benötigen. Im Unterschied zu Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen arbeiten private Pflegekräfte meist im häuslichen Umfeld der pflegebedürftigen Person. 

Ihr Ziel ist es, die Lebensqualität zu erhalten oder sogar zu verbessern und ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dabei übernehmen sie sowohl pflegerische als auch hauswirtschaftliche Aufgaben, die individuell auf die Bedürfnisse der betreuten Person abgestimmt sind.

AufgabenbereichTätigkeiten
Grundpflege–   Unterstützung bei der Körperhygiene
–   Hilfe beim An- und Ausziehen
–   Unterstützung der Mobilität
Medizinische Pflege (nur Pflegekräfte)–   Verabreichung von Medikamenten
–   Verbandswechsel und Wundversorgung
–   Messen von Vitalwerten
–   Unterstützung bei der Physiotherapie
Hauswirtschaftliche Hilfe–   Zubereitung von Mahlzeiten
–   Einkaufen von Lebensmitteln
–   Reinigung und Pflege der Wohnung
–   Waschen und Bügeln von Kleidung
Psychosoziale Betreuung–   Gesellschaft und Gespräche
–   Begleitung zu Arztterminen und Spaziergängen
–   Förderung von sozialen Kontakten
–   Unterstützung bei der Organisation des Alltags

Organisatorische Aufgaben
–   Dokumentation der Pflegetätigkeiten
–   Dokumentation des Gesundheitszustands
–   Koordination mit Ärzten und Therapeuten


Was darf eine private Pflegekraft nicht?

Das Pflegeberufegesetz (PflBG) soll Qualität und Sicherheit in der Pflege gewährleisten und regelt daher, welche Aufgaben ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften übernommen werden dürfen.

Private Pflegekräfte ohne staatlich anerkannte Pflegeausbildung dürfen lediglich unterstützende Tätigkeiten ausführen – Aufgaben, die zur medizinischen Pflege gehören, dürfen sie daher nicht übernehmen. Dazu zählen:

  • Medizinische Maßnahmen: Verabreichen von Medikamenten, Setzen von Spritzen, Anlegen oder Wechseln von Verbänden sowie Versorgung von Wunden
  • Pflegeintensive Tätigkeiten: Legen und Versorgen von Kathetern, Verabreichen von Injektionen oder künstliche Ernährung über Sonden
  • Diagnostik und Behandlungsentscheidungen: Überwachung von medizinischen Parametern wie Blutdruck oder Blutzucker sowie Durchführung und Interpretation von Tests
  • Eigenständige Durchführung ärztlich angeordneter Tätigkeiten: Wechseln von Drainagen oder Entfernen von Nähten
  • Notfallmaßnahmen: Reanimationsmaßnahmen oder lebenserhaltende Maßnahmen


3. Woher bekommt man eine private Pflegekraft?

Bei der Suche nach einer privaten Pflegekraft haben Sie folgende Optionen:

  1. Agenturen: Diese suchen die passende Pflegekraft für Sie und übernehmen auch organisatorische Aufgaben wie Verträge und Abrechnungen.
  2. Online-Plattformen: Auf speziellen Marktplätzen können Sie gezielt nach privaten Pflegekräften suchen.
  3. Empfehlungen und Netzwerke: Oft kann auch das private Umfeld wertvolle Hinweise geben.
  4. Selbstständige Pflegekräfte: Viele Pflegekräfte bieten ihre Dienste direkt an. Eine Recherche in lokalen Foren oder sozialen Netzwerken kann daher hilfreich sein.
  5. Zeitungsannoncen: Klassische Suchanzeigen in lokalen Zeitungen oder Anzeigenblättern sind ebenfalls eine bewährte Methode.
  6. Internationale Vermittlungen: Für die 24-Stunden-Betreuung werden häufig Pflegekräfte aus dem Ausland vermittelt, die über spezialisierte Agenturen organisiert werden.


Weil die eigenständige Suche nach einer privaten Pflege für zuhause sehr aufwendig und zeitintensiv sein kann, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Pflegekraft – mit Sanapol profitieren von diesen Vorteilen:

  • Private Pflegekraft innerhalb weniger Tage
  • Sichere Deutschkenntnisse verschiedener Niveaustufen (A2 bis C2)
  • Führerschein
  • Organisation der Anreise
  • Flexible Zusammenarbeit – monatlich kündbar
  • Kein bürokratischer Mehraufwand mit privatem Anstellungsverhältnis
  • Unterstützung beim Antrag auf Pflegegrad
  • Unterstützung beim Antrag auf finanzielle Zuschüsse


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4. Was kostet eine private Pflegekraft?

Die Kosten einer privaten Pflegekraft sind von verschiedenen Faktoren abhängig – dazu zählen u. a. die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die notwendigen Leistungen und die Art der Anstellung.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen daher einen ersten Überblick über die möglichen monatlichen Kosten einer privaten Pflegekraft: 

KostenstelleBeschreibungMögliche Kosten
Gehalt der privaten PflegekraftJe nach Qualifikation und Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit)2.000 bis 5.000 € (monatlich)
SozialabgabenArbeitgeberanteil für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung20 bis 25 % des Bruttogehalts (monatlich)

Agentur- oder Vermittlungsgebühren
Kosten für die Suche und Vermittlung einer geeigneten Pflegekraft2.500 bis 4.000 € (monatlich)
Unterkunft und VerpflegungFalls die Pflegekraft vor Ort wohnt, entstehen Kosten für ein Zimmer und Verpflegung300 bis 800 € (monatlich)

Reisekosten
An- und Abreise der Pflegekraft bei ausländischen Pflegekräften100 bis 500 € (je Reise nach Hause)
HaftpflichtversicherungVersicherung für Schäden, die während der Betreuung entstehen können50 bis 150 € (jährlich)

Material und Pflegehilfsmittel
Kosten für Verbrauchsmaterial wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Pflegehilfsmittel50 bis 200 € (monatlich)


Was kostet eine private Pflegekraft in der Stunde?

Die Kosten für eine private Pflegekraft sind abhängig von deren Qualifikation. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte, die Grundpflege und Haushaltsaufgaben übernehmen, liegt bei 15,50 € je Stunde. Für Pflegefachkräfte, die zusätzlich medizinische Behandlungspflege leisten, liegt der Mindestlohn bei 19,50 € je Stunde.


5. Wer zahlt die private Pflegekraft?

Die Kosten für eine private Pflegekraft können von der Pflegekasse durch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen finanziert werden. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor.
  • Die Pflege muss anerkannt sein – als Sachleistung oder über Pflegegeld. 
  • Die private Pflegekraft muss ordnungsgemäß angestellt sein – über eine Vermittlungsagentur oder direkt in Deutschland.
  • Im Haushalt muss ein Rückzugsort für die Pflegekraft vorhanden sein.
  • Sie darf nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.



Sind diese Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse für eine private Pflegekraft folgende Zuschüsse:

PflegegradPflegesachleistung Pflegegeld
100
2796 € 347 €
31.497 €599 €
41.859 €800 €
52.299 €990 €


Welche Leistungen ab Pflegegrad 1?

Daneben haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf folgende Leistungen:

LeistungBeschreibungBetrag
EntlastungsbetragMonatlicher Betrag zur Unterstützung im Alltag (z. B.) für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote131 €
Pflegehilfsmittel zum VerbrauchMonatlicher Zuschuss für Pflegehilfsmittel42 €
HausnotrufMonatlicher Zuschuss für die Installation und Nutzung eines Hausnotrufsystems25,50€
Wohnumfeldverbessernde MaßnahmenEinmaliger Zuschuss für Anpassungen der Wohnung (z. B. für den Einbau eines Treppenlifts)4.180 €
Anschubfinanzierung für WohngruppenEinmaliger Zuschuss für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft2.500 €
WohngruppenzuschlagMonatlicher Zuschlag für das Leben in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft214 €


Welche Leistungen ab Pflegegrad 2?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben zudem Anspruch auf diese Leistungen:

  • Tages- & Nachtpflege: Muss die häusliche Pflege durch den Aufenthalt in einer stationären Pflegeeinrichtung ergänzt werden, zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 2.085 € monatlich.
  • Kurzzeitpflege: Müssen Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut werden, zahlt die Pflegekasse für maximal 56 Kalendertage bis zu 1.854 € im Jahr.
  • Verhinderungspflege: Hat die private Pflegekraft Urlaub oder ist krank, zahlt die Pflegekasse für die Vertretung für bis zu 42 Tage bzw. 6 Wochen bis zu 1.685 € im Jahr.


6. FAQ zu Pflegekräften aus Polen

Kann ich als Privatperson eine Pflegekraft einstellen?

Ja, als Privatperson können Sie eine Pflegekraft direkt anstellen. Dabei übernehmen Sie jedoch die Rolle des Arbeitgebers und müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben einhalten. So ist ein rechtskonformer Arbeitsvertrag zu erstellen, die Pflegekraft bei Behörden anzumelden und arbeitsrechtliche Vorgaben zu u. a. Mindestlohn, Arbeitszeiten und Urlaub einzuhalten.

Was macht eine private Pflegekraft?

Eine private Pflegekraft unterstützt pflegebedürftige Menschen zuhause und sorgt dafür, dass sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Dabei übernimmt sie folgende Aufgaben:

– Körperpflege: Unterstützung bei der täglichen Hygiene wie Waschen, Anziehen und Toilettengang
– Medizinische Versorgung: Verabreichen von Medikamenten, Verbandswechsel oder Kontrolle von Vitalwerten
– Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Kochen, Einkaufen, Reinigen und Wäschepflege
– Begleitung und Betreuung: Gesellschaft leisten, Gespräche führen und Begleitung zu Arztterminen oder Freizeitaktivitäten
– Dokumentation: Führen von Pflegeprotokollen für Angehörige und Ärzte

Wie teuer ist eine private Pflegekraft?

Die Kosten für eine private Pflegekraft variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidende Einflussgrößen sind der Umfang der benötigten Pflege, die Qualifikation der Pflegekraft, die Region und die Beschäftigungsart (selbstständig, über eine Agentur oder direkt angestellt). Auch Zusatzkosten wie Unterbringung, Verpflegung und Fahrtkosten können anfallen.