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Pflegekräfte aus dem Ausland: Herausforderungen & Lösungen

Pflegekräfte aus dem Ausland spielen in Deutschland eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung und Pflege. Sie bringen nicht nur wertvolle Fachkenntnisse mit, sondern bereichern auch durch ihre kulturelle Vielfalt den Pflegealltag. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflegebranche sind sie eine unverzichtbare Unterstützung. Gleichzeitig erfordert ihre Integration ein gutes Zusammenspiel aus sprachlicher Förderung, Anerkennung von Qualifikationen und einer offenen, wertschätzenden Arbeitskultur.

Private Pflegekraft Sanapol Magazin
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  • 17.12.2024
  • Zuletzt aktualisiert 19.02.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Einsatz von Pflegekräften aus dem Ausland dient der Abmilderung des Pflegekräftemangels in Deutschland.
  • Beliebte Herkunftsländer sind die Philippinen, Mexiko, Tunesien und Osteuropa, da hier gut ausgebildetes Pflegepersonal verfügbar ist.
  • Abschlüsse im Ausland müssen in Deutschland einen Anerkennungsprozess durchlaufen – das dauert Zeit und verursacht Kosten.
  • Gute Deutschkenntnisse sind für Pflegekräfte aus dem Ausland sehr wichtig – Sprachkurse sind daher häufig Bestandteil von Vorbereitungsprogrammen.


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1. Was spricht für Pflegekräfte aus dem Ausland?

Die Entscheidung, Pflegekräfte aus dem Ausland einzustellen, basiert oft auf der dringenden Notwendigkeit, dem Pflegenotstand (Fachkräftemangel im Pflegebereich) entgegenzuwirken. In Deutschland reicht das Angebot an qualifizierten Pflegekräften nicht aus, um die steigende Nachfrage nach einer Pflege zuhause zu decken. 

Pflegekräfte aus dem Ausland können diese Lücke füllen und sicherstellen, dass Patienten die nötige Betreuung erhalten. Gleichzeitig profitieren auch die Pflegekräfte selbst: Sie erhalten die Chance, in einem stabilen Arbeitsumfeld zu arbeiten, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln.

Das sind die wichtigsten Vorteile von Pflegekräften aus dem Ausland im Überblick:

  • Fachkompetenz: Viele Pflegekräfte aus dem Ausland bringen fundierte Ausbildungen und Qualifikationen mit, die dem deutschen Standard entsprechen.
  • Kulturelle Vielfalt: Pflegekräfte aus verschiedenen Ländern bringen neue Perspektiven und Kulturen in die Teams, was die Arbeitsatmosphäre bereichern kann.
  • Flexibilität: Pflegekräfte aus dem Ausland sind oft hochmotiviert und bereit, sich schnell in neue Arbeitsumgebungen und Anforderungen einzuarbeiten.
  • Sprachliche & soziale Kompetenzen: Viele Pflegekräfte aus dem Ausland erwerben häufig sehr schnell die deutsche Sprache und zeigen hohe soziale Kompetenz im Umgang mit Patienten und Angehörigen.
  • Nachhaltige Lösung: Durch gezielte Integration und Weiterbildung können langfristige Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, die dem Gesundheitssystem Stabilität geben.


Wie viele Pflegekräfte aus dem Ausland arbeiten in Deutschland?

In Deutschland arbeiten etwa 270.000 Pflegekräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Stand 2023). Dies entspricht rund 16 % aller Beschäftigten in der Pflege. 

Der Großteil dieser Pflegekräfte aus dem Ausland stammt aus sogenannten Drittstaaten (65 %), während der Rest aus EU-Ländern kommt. Zu den häufigsten Herkunftsländern zählen Polen, Bosnien und Herzegowina, die Türkei, Kroatien und Rumänien. Auch Pflegekräfte vom Westbalkan, insbesondere aus Serbien, haben durch die Westbalkanregelung in großer Zahl eine Beschäftigung in Deutschland gefunden.

Die wichtigsten Fakten zu Pflegekräften aus dem Ausland:

  • Gesamtzahl ausländischer Pflegekräfte: 270.000 Personen
  • Anteil aus Drittstaaten: 65 % (ca. 175.500 Personen)
  • Anteil aus EU-Staaten: 35 % (ca. 94.500 Personen)
  • Wichtige Herkunftsländer: Polen, Bosnien und Herzegowina, Türkei, Kroatien, Rumänien, Philippinen


2. Wo kommen die meisten ausländischen Pflegekräfte her?

Viele private Pflegekräfte aus dem Ausland kommen aus Ländern mit traditionell hohem Interesse an der Arbeit in der Pflege. Besonders osteuropäische Länder wie Polen, Rumänien und Kroatien stellen einen großen Anteil der ausländischen Pflegekräfte. 

Darüber hinaus gewinnen Länder außerhalb Europas wie die Philippinen und Vietnam zunehmend an Bedeutung, da sie gezielt Pflegepersonal ausbilden und dieses für den deutschen Arbeitsmarkt vorbereiten.

Die Herkunftsländer ausländischer Pflegekräfte in Deutschland sind in der Regel:

  • Polen – ca. 25 %
  • Rumänien – ca. 20 %
  • Kroatien – ca. 15 %
  • Philippinen – ca. 10 %
  • Vietnam – ca. 8 %
  • Weitere Länder – ca. 22 %


3. Was macht eine Pflegekraft aus dem Ausland?

Pflegekräfte aus dem Ausland unterstützen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und private Haushalte dabei, den steigenden Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken. Diese Fachkräfte bringen oft wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen aus ihren Herkunftsländern mit und tragen wesentlich dazu bei, die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen

Die Leistungen und Aufgaben von Pflegekräften aus dem Ausland sind daher je nach Fertigkeiten, Fähigkeiten bzw. Ausbildung beispielsweise:

  • Unterstützung in der Grundpflege
  • Durchführung medizinischer Aufgaben
  • Entlastung von Angehörigen 
  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
  • Förderung der sozialen Integration der Pflegebedürftigen


Die gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeiten schafft für Pflegekräfte aus dem Ausland ein neues Gesetz – das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz


Was dürfen Pflegekräfte aus dem Ausland nicht?

Pflegekräfte aus dem Ausland dürfen in Deutschland keine medizinische Behandlungspflege durchführen – es sei denn, sie sind als Pflegefachkräfte anerkannt. 

Das liegt daran, dass medizinische Maßnahmen wie die Vergabe von Medikamenten oder die Versorgung von Wunden besondere Qualifikationen erfordern, die in Deutschland u. a. durch das Pflegeberufegesetz geregelt sind. 

Diese Aufgaben dürfen Pflegekräfte aus dem Ausland ohne entsprechende Qualifikation nicht übernehmen:

  • Wundversorgung
  • Medikamentengabe
  • Stoma- und Katheterversorgung
  • Injektionen
  • Dekubitusversorgung
  • Einläufe


4. Wie bekomme ich eine Pflegekraft aus dem Ausland?

Um eine Pflegekraft aus dem Ausland zu beschäftigen, gibt es verschiedene Wege. Häufig erfolgt die Vermittlung über spezialisierte Agenturen, die sich auf die Anwerbung und Integration von Pflegepersonal aus Osteuropa, Asien oder anderen Regionen spezialisiert haben. 

Diese Agenturen kümmern sich um die Rekrutierung, die behördlichen Anforderungen wie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie um Sprachkurse oder Qualifikationsnachweise. Alternativ können Sie auch selbst aktiv werden – z. B. durch Stellenanzeigen in internationalen Netzwerken oder auf Online-Plattformen. 

Um den damit verbundenen organisatorischen Aufwand zu reduzieren, unterstützt Sie Sanapol bei der Suche nach einer passenden Pflegekraft aus dem Ausland:

  • Kontaktaufnahme: Sie setzen sich mit uns in Verbindung und schildern die Anforderungen an die Pflegekraft.
  • Bedarfsanalyse: Gemeinsam erstellen wir ein detailliertes Anforderungsprofil, das die individuellen Bedürfnisse Ihrer Familie berücksichtigt.
  • Vermittlung: Wir suchen eine passende Pflegekraft aus unserem Netzwerk.
  • Vorstellung der Pflegekraft: Sie erhalten Vorschläge und wählen Ihre Pflegekraft aus.
  • Vertragsabwicklung: Sanapol kümmert sich um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Organisation von Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
  • Start der Betreuung: Die Pflegekraft reist an und beginnt die Betreuung. 


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5. Was braucht eine Pflegekraft aus dem Ausland?

Eine Pflegekraft aus dem Ausland muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Berufserfahrung im Pflegebereich
  • Anerkannter Ausbildungsabschluss im Pflegebereich
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
  • Anerkennung von Qualifikationen
  • Arbeitserlaubnis oder Arbeitsvisum


Außerdem müssen die Arbeitsverträge von Pflegekräften verschiedene arbeitsrechtliche Vorgaben zu Bezahlung, Arbeitszeiten und Urlaubstagen erfüllen. 


Wie lange darf eine ausländische Pflegekraft in Deutschland bleiben?

Die Aufenthaltsdauer einer ausländischen Pflegekraft in Deutschland hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Pflegekräfte aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Arbeitsvisum, das an einen konkreten Arbeitsvertrag gebunden ist. Die Gültigkeitsdauer des Visums richtet sich dann nach der Laufzeit des Arbeitsvertrags, kann aber auch auf bis zu 3 Jahre befristet werden. Eine Verlängerung ist möglich. 

Für Pflegekräfte aus EU-Ländern gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, sie können ohne zeitliche Beschränkung und Visum in Deutschland arbeiten – und bleiben, solange sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder aktiv Arbeit suchen.


6. Was kostet eine Pflegekraft aus dem Ausland?

Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland hängen von verschiedenen Faktoren ab und können je nach Herkunftsland, Qualifikation und Beschäftigungsmodell stark variieren. 

In der Regel liegen die monatlichen Kosten für eine Vollzeitpflegekraft zwischen ab 2.000 bis 3.500 € (inklusive Unterkunft, Verpflegung und Sozialabgaben). 

So setzen sich die Kosten für Pflegekräfte aus dem Ausland zusammen:

  • Gehalt der Pflegekraft: abhängig von Qualifikation, Erfahrung und Arbeitsstunden
  • Vermittlungsgebühren: Kosten für Agentur oder Organisation, die die Pflegekraft vermittelt
  • Unterkunft & Verpflegung: Bereitstellung eines Zimmers und Verpflegung im Haushalt
  • Sozialabgaben & Steuern: Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie Steuer
  • Reise- & Visakosten: Flugkosten und Gebühren für die Beantragung eines Visums oder einer Arbeitsgenehmigung
  • Sprachkurse & Weiterbildung: ggf. notwendige Schulungen oder Sprachkurse für die Pflegekraft
  • Arbeitsmaterialien: Kosten für Pflegemittel, Arbeitskleidung oder Hilfsmittel, die benötigt werden


Was kosten Pflegekräfte aus dem Ausland über eine Agentur?

Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland, die über eine Agentur vermittelt wird, variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen u. a.  die Qualifikationen der Pflegekraft, ihre Sprachkenntnisse, die Vertragsdauer und die Aufgaben, die sie übernehmen soll.

Zwar liegen die monatlichen Kosten zwischen 2.500 und 4.000 € – dafür bietet eine Agentur aber zahlreiche Vorteile:

  • Individuelle Lösungen: Agenturen bieten maßgeschneiderte Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden.
  • Rechtssicherheit: Agenturen sorgen dafür, dass die Beschäftigung der Pflegekraft den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Zeitersparnis: Die Agentur übernimmt die aufwendige Suche, Auswahl und Organisation der Anreise.
  • Qualitätsgarantie: Agenturen prüfen Qualifikationen und Sprachkenntnisse der Pflegekräfte im Vorfeld.
  • Support: Bei Fragen oder Problemen während des Betreuungsverhältnisses steht die Agentur als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.


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7. Wird eine ausländische Pflegekraft von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft werden nicht direkt von der Krankenkasse übernommen, stattdessen zahlt die Pflegekasse Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die zur Finanzierung der häuslichen Pflege genutzt werden können. 

Die genaue Höhe dieser Zuschüsse hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. 

Damit die Pflegekasse Zuschüsse für die Pflege durch eine ausländische Pflegekraft gewährt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
  • Genehmigte Pflegeleistungen: Die Pflege muss als Sachleistung oder über Pflegegeld anerkannt sein.
  • Rechtmäßige Anstellung: Die Pflegekraft muss ordnungsgemäß über eine Vermittlungsagentur oder direkt in Deutschland angestellt sein.
  • Räumliche Voraussetzungen: Es muss ein Rückzugsort für die Pflegekraft im Haushalt vorhanden sein.
  • Freizeitregelung: Die Arbeitszeiten der Pflegekraft dürfen die gesetzlichen Vorgaben (max. 40 Stunden pro Woche) nicht überschreiten


Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist die Pflegesachleistung bzw. das Pflegegeld für die Pflegekraft aus dem Ausland.

PflegegradPflegesachleistungPflegegeld
10 €0 €
2796 €347 €
31.497 €599 €
41.859 €800 €
52.299 €990 €

Daneben haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen der Pflegekasse:

  • Entlastungsbetrag: Pflegebedürftige dürfen einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich beantragen. Dieser ist zweckgebunden – er wird nur zur Entlastung von Pflegenden und zur Förderung der Selbständigkeit von Pflegebedürftigen gezahlt. 
  • Hilfsmittel: Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel mit bis zu 42 € monatlich.
  • Pflegehilfsmittel: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel wie z. B. Pflegebetten, Waschsysteme usw.
  • Sanierungsmaßnahmen: Muss die Wohnung für die häusliche Pflege angepasst werden, zahlt die Pflegekasse je Maßnahme bis zu 4.180 €. 


Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige zudem Anspruch auf weitere Pflegeleistungen:

  • Tages- & Nachtpflege: Muss die häusliche Pflege durch den Aufenthalt (tagsüber oder nachts) in einer stationären Pflegeeinrichtung ergänzt werden, zahlt die Pflegekasse dafür bis zu 2.085 € monatlich.
  • Kurzzeitpflege: Müssen Pflegebedürftige vorübergehend (also kurzzeitig) z. B. aufgrund einer Operation in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut werden, zahlt die Pflegekasse für maximal 56 Kalendertage bis zu 1.854 € im Jahr.
  • Verhinderungspflege: Wenn ein pflegender Angehöriger oder eine 24-Stunden-Pflegekraft einen wichtigen Termin hat, im Urlaub oder krank ist, braucht es eine Vertretung – für bis zu 42  Tage bzw. 6 Wochen zahlt die Pflegekasse bis 1.685 € im Jahr. 


Was tun, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Schritt 1: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.

Schritt 2: Lassen Sie die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) prüfen.

Schritt 3: Nutzen Sie die Zeit bis zur Bewilligung für kurzfristige Unterstützung – z. B. über ambulante Pflegedienste oder kurzfristige Leistungen der Krankenkasse.

Schritt 4: Holen Sie sich Unterstützung bei der Antragstellung von Beratungsstellen oder Vermittlungsagenturen.


Welche weiteren Zuschüsse gibt es für Pflegekräfte aus dem Ausland?

Pflegekräfte aus dem Ausland leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung im deutschen Gesundheitssystem. Um diesen Fachkräften den Einstieg zu erleichtern, gibt es verschiedene Zuschüsse und Förderungen. Diese können je nach Bundesland und Arbeitgeber variieren, umfassen aber in der Regel Unterstützung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, Sprachkursen und Reisekosten.

ZuschussBeschreibungVoraussetzungen
AnerkennungErstattung der Gebühren für die Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseVorlage von Rechnungen und Anerkennungsbescheid
SprachkurseFinanzierung oder Bezuschussung von Deutsch-KursenTeilnahmenachweis
UmzugZuschüsse für Umzug und Reisekosten nach DeutschlandBelege für die entstandenen Kosten
WohnungUnterstützung bei der Wohnungssuche und Übernahme von Kaution oder erster MonatsmieteArbeitsvertrag in der Pflegebranche
WeiterbildungFinanzierung von Fort- und WeiterbildungenZustimmung des Arbeitgebers


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8. FAQ zum Thema Pflegekräfte aus dem Ausland

Sind Pflegekräfte aus dem Ausland sinnvoll?

Ja, Pflegekräfte aus dem Ausland sind sinnvoll. Sie helfen, die Lücken im Gesundheitssystem zu schließen, indem sie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern dringend benötigte Unterstützung leisten. 

Viele dieser Fachkräfte bringen zudem wertvolle Qualifikationen und Erfahrung mit, die die Qualität der Pflege verbessern können. Außerdem sorgen sie dafür, dass die Versorgung der Patienten auch bei steigendem Bedarf gewährleistet ist.

Welche Aufgaben übernehmen Pflegekräfte aus dem Ausland?

Pflegekräfte aus dem Ausland unterstützen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und private Haushalte, indem sie folgende Aufgaben übernehmen:

– Unterstützung bei der Grundpflege
– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitsversorgung
– Durchführung einfacher medizinischer Aufgaben
– Betreuung und Aktivierung von Patienten
– Unterstützung im Haushalt
– Dokumentation von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
– Zusammenarbeit mit Angehörigen und medizinischem Fachpersonal

Pflegekräfte aus dem Ausland, die keine spezielle Qualifikation oder Zulassung als Fachkraft in ihrem Arbeitsland haben, dürfen keine ärztlichen oder spezialisierten medizinischen Aufgaben übernehmen, die eine staatliche Anerkennung oder spezielle Ausbildung erfordern. 

Dazu zählen u. a. Verabreichung von Injektionen oder Infusionen, Wundversorgung oder andere invasive Maßnahmen, diagnostische Tätigkeiten wie das Erstellen von Behandlungsplänen und Verordnung von Medikamenten oder Änderungen ihrer Dosierung. Diese Tätigkeiten bleiben approbierten medizinischen Fachkräften vorbehalten, um die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu gewährleisten.

Was verdient eine ausländische Pflegekraft?

Das Gehalt einer ausländischen Pflegekraft in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab wie ihrer Qualifikation, Berufserfahrung, dem Bundesland und dem Tarifvertrag, nach dem sie bezahlt wird. In der Regel liegt das Einstiegsgehalt für Pflegekräfte mit abgeschlossener Ausbildung zwischen 2.000 und 3.500 € im Monat. 

Was kostet eine 24-Stunden-Pflege aus dem Ausland?

Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege aus dem Ausland hängen von verschiedenen Faktoren ab:

– Herkunftsland der Pflegekraft: Pflegekräfte aus Polen, Rumänien oder Bulgarien sind häufig kostengünstiger als solche aus Westeuropa.
– Qualifikation der Pflegekraft: Pflegekräfte mit umfangreicher Ausbildung oder spezialisierten Fähigkeiten (z. B. in der Altenpflege) verlangen in der Regel höhere Gehälter.
– Aufgabenbereich: Wenn die Pflegekraft auch medizinische Tätigkeiten übernimmt, steigen die Kosten.
– Arbeitszeitmodell: Bei einer echten 24-Stunden-Betreuung können zusätzliche Kosten entstehen, da eine einzige Person nicht durchgehend arbeiten darf.

Durchschnittlich kostet eine 24-Stunden-Pflege aus dem Ausland zwischen 2.000 bis 3.500 € im Monat.

Muss ich die Pflegekraft aus dem Ausland alleine bezahlen?

Nein, die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland müssen Sie nicht allein tragen. Bei einem anerkannten Pflegegrad unterstützen Pflegekasse und Krankenkasse mit verschiedenen Zuschüssen. Ab Pflegegrad 2 besteht zudem ein Anspruch auf die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld.