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Pflegegrad: alles, was Sie wissen müssen

Ein Pflegegrad bestimmt, in welchem Maße eine Person Unterstützung im Alltag benötigt und welche Leistungen ihr zustehen. Seit 2017 ersetzt das Pflegegrad-System die früheren Pflegestufen und bewertet nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Je nach Pflegegrad erhalten Betroffene finanzielle Unterstützung für Sachleistungen oder Pflegedienste durch die Pflegekasse.

Pflegegrad Sanapol Magazin
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  • 11.04.2025
  • Zuletzt aktualisiert 11.04.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Pflegegrad beschreibt die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und bestimmt die Höhe der Pflegeleistungen.
  • Die Pflegekasse bewertet den Pflegebedarf anhand eines Punktesystems und nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
  • Je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistung: Diese kann bis zur umfassenden Pflege reichen.
  • Zu den Pflegeleistungen gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse für Wohnraumanpassungen.
  • Der Pflegegrad muss bei der Pflegekasse beantragt werden. 


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1. Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung des Unterstützungsbedarfs von Personen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen. Er dient als Grundlage für die Gewährung von Leistungen der Pflegeversicherung und reicht von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung). Die gesetzliche Grundlage für die Pflegegrade bildet § 15 SGB XI (Sozialgesetzbuch).

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Basis der folgenden 6 Kriterien:

  • Mobilität: Bewertung der körperlichen Beweglichkeit wie die Fähigkeit, sich innerhalb der Wohnung zu bewegen oder Treppen zu steigen
  • kognitive & kommunikative Fähigkeiten: Beurteilung der geistigen Fähigkeiten wie zeitliche und räumliche Orientierung, Erinnerungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit
  • Verhaltensweisen & psychische Probleme: Erfassung von Verhaltensauffälligkeiten wie nächtliche Unruhe oder ängstliches Verhalten
  • Selbstversorgung: Fähigkeit zur eigenständigen Durchführung von alltäglichen Aktivitäten wie Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Toilettengang
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Umgang mit der eigenen Gesundheit wie Medikamenteneinnahme und Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte: Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Beziehungen zu pflegen


Bei welchen Krankheiten bekommt man einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad wird nicht ausschließlich aufgrund spezifischer Krankheiten vergeben, sondern bemisst sich nach dem Grad der Selbstständigkeit und dem individuellen Pflegebedarf einer Person. Dennoch gibt es bestimmte Erkrankungen, die häufig zu einer Einstufung in einen Pflegegrad führen, da sie die Alltagskompetenz und Selbstversorgung erheblich beeinträchtigen.

Das ist z. B. der Fall bei:

  • Demenz: Beeinträchtigt das Gedächtnis und die Orientierung, was in der Regel zu einem erhöhten Betreuungsbedarf führt.
  • Schlaganfall: Kann Lähmungen und Sprachstörungen verursachen, die die Selbstständigkeit einschränken.
  • Multiple Sklerose: Führt zu neurologischen Ausfällen, die die Bewegungsfähigkeit und Alltagsbewältigung beeinträchtigen.
  • Parkinson-Krankheit: Verursacht motorische Störungen, die die Selbstversorgung erschweren.
  • Chronische Herzinsuffizienz: Reduziert die körperliche Belastbarkeit, was Unterstützung im Alltag notwendig machen kann.


2. Welche Pflegegrade gibt es?

In Deutschland gibt es 5 Pflegegrade, die den Grad der Selbstständigkeit und den damit verbundenen Pflegebedarf einer Person widerspiegeln. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, das den Grad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bewertet:

PflegegradGrad der Beeinträchtigung
1Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
3Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
4Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
5Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der Pflegegrad wird in Deutschland anhand eines standardisierten Punktesystems ermittelt, das die Selbstständigkeit einer Person bewertet. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes beurteilt dabei verschiedene Lebensbereiche, um den individuellen Pflegebedarf festzustellen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Pflege zuhause stattfindet oder in einem Pflegeheim.

Pflegegrade und entsprechende Punktwerte:

PflegegradPunktwert-Bereich
112,5 bis unter 27
227 bis unter 47,5
347,5 bis unter 70
470 bis unter 90
590 bis 100

Die Punktevergabe erfolgt auf Basis der oben genannten 6 Kriterien, die unterschiedliche Aspekte der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person abdecken. Je höher die Beeinträchtigung in einem Modul, desto mehr Punkte werden vergeben, was letztlich zur Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad führt.


Welche Sonderregelungen gibt es beim Pflegegrad?

Bei der Einstufung in einen Pflegegrad werden neben den standardisierten Kriterien auch besondere Bedarfskonstellationen berücksichtigt. Diese Sonderregelungen betreffen Situationen, in denen der allgemeine Bewertungsmaßstab nicht vollständig den individuellen Bedarf widerspiegelt. In solchen Fällen kann eine höhere Einstufung erfolgen, um den spezifischen Anforderungen gerecht zu werden und eine bessere Abbildung des Pflegebedarfs zu gewährleisten.

Beispiele für besondere Bedarfskonstellationen:

  • Kinder unter 18 Monaten: Aufgrund ihres Entwicklungsstandes werden sie pauschal um einen Pflegegrad höher eingestuft, sodass der Pflegegrad 1 entfällt.
  • Härtefälle: In Ausnahmefällen kann Pflegegrad 5 vergeben werden, auch wenn die Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird, um besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Demenzkranke: Bei Vorliegen einer Demenz können zusätzliche Punkte berücksichtigt werden – insbesondere wenn die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt sind.
  • Psychische Erkrankungen: Schwere psychische Beeinträchtigungen können zu einer höheren Einstufung führen, wenn sie die Alltagsbewältigung erheblich erschweren.
  • Chronische Erkrankungen mit hohem Pflegebedarf: Bei bestimmten chronischen Krankheiten, die einen intensiven Pflegeaufwand erfordern, kann eine höhere Einstufung erfolgen.


3. Wie viel Geld in welchem Pflegegrad?

Ob vollstationäre Pflege oder private Pflegekraft: In Deutschland erhalten pflegebedürftige Personen je nach festgelegtem Pflegegrad unterschiedliche Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese Leistungen setzen sich hauptsächlich aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammen. Die Höhe der Leistungen ist dabei direkt vom jeweiligen Pflegegrad abhängig.

  • Pflegegeld: direkte Auszahlung an die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen zur freien Verwendung – beispielsweise zur Finanzierung von Hilfsmitteln oder zusätzlichen Unterstützungsleistungen
  • Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für professionelle Pflegeleistungen durch ambulante Pflegedienste – die Pflegekasse zahlt die vereinbarten Beträge direkt an den Dienstleister.


Leistungsübersicht je Pflegegrad (Stand: 01.01.2025):

PflegegradPflegegeld (monatlich)Pflegesachleistungen (monatlich)
10 €0 €
2347 €bis zu 796 €
3599 € bis zu 1.497 €
4800 €bis zu 1.859 €
5990 €bis zu 2.299 €

Zusätzlich zu den genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Entlastungsbetrag. Diese dienen der temporären Entlastung von Pflegepersonen und der Sicherstellung einer kontinuierlichen Pflegeversorgung.


4. Wie bekommt man einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Ein Gutachter wird Sie zuhause besuchen, um Ihren Unterstützungsbedarf in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens zu ermitteln. 

Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Zuerkennung eines Pflegegrads und die entsprechenden Leistungen. Ob Sie danach häusliche Pflege in Anspruch nehmen oder sich für eine stationäre Pflege entscheiden, ist allein Ihnen überlassen.


Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Der Antrag bei der Pflegekasse kann formlos per Telefon, E-Mail oder Brief erfolgen – wichtig ist dabei die klare Formulierung des Anliegens (beispielsweise: “Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung.”)

Schritte für den Antrag auf einen Pflegegrad:

  • Antragstellung bei der Pflegekasse: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und stellen Sie einen formlosen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Terminvereinbarung zur Begutachtung: Über den Medizinischen Dienst wird ein Gutachter Ihren Pflegebedarf einschätzen. Dies geschieht normalerweise im Rahmen eines Ortstermins bei Ihnen zuhause.
  • Vorbereitung auf den Begutachtungstermin: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie den täglichen Pflegeaufwand dokumentieren. Sammeln Sie medizinische Unterlagen, Arztberichte und Medikamentenpläne, um dem Gutachter ein umfassendes Bild Ihrer Situation zu vermitteln.
  • Durchführung der Begutachtung: Der Gutachter bewertet vor Ort Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen und erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad dient.
  • Entscheidung der Pflegekasse: Die Pflegekasse entscheidet über Ihren Pflegegrad und die Ihnen zustehenden Leistungen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Einstufung und Informationen zu den bewilligten Leistungen.
  • Widerspruch bei Ablehnung oder Unzufriedenheit: Sollten Sie mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen.


Kann ich einen Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen?

Ja, Sie können gegen die Entscheidung Ihres Pflegegrads Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Einstufung nicht Ihrem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht. Dieses Recht ist gesetzlich verankert und ermöglicht es Ihnen, eine Überprüfung der Entscheidung zu veranlassen.

Schritte zum Einlegen eines Widerspruchs:

  • Widerspruchsfrist beachten: Sie haben 1 Monat Zeit, um nach Erhalt des Bescheids schriftlichen Widerspruch einzulegen.
  • Widerspruch einreichen: Richten Sie ein formloses Schreiben an Ihre Pflegekassen, in dem Sie Ihren Widerspruch erklären. Erläutern Sie detailliert, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, und legen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen bei.
  • Pflegeprotokoll führen: Dokumentieren Sie den täglichen Pflegeaufwand, um Ihren Bedarf nachvollziehbar zu verdeutlichen.
  • Erneute Begutachtung: Nach Prüfung des Widerspruchs kann eine 2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erfolgen.
  • Entscheidung der Pflegekasse: Nach erneuter Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über das Ergebnis des Widerspruchs.


Wie begründet man einen Widerspruch Pflegegrad?

Für den Widerspruch gegen den Pflegegrad empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Detaillierte Beschreibung des Pflegebedarfs: Erläutern Sie präzise die täglichen Herausforderungen und den tatsächlichen Pflegeaufwand. Konkrete Beispiele aus dem Alltag helfen, die Situation besser nachvollziehbar zu machen.
  • Einreichung medizinischer Unterlagen: Legen Sie aktuelle ärztliche Atteste, Gutachten oder Krankenhausberichte bei, die den Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit belegen.
  • Führen eines Pflegetagebuchs: Dokumentieren Sie über einen bestimmten Zeitraum den täglichen Pflegeaufwand, um den tatsächlichen Bedarf zu verdeutlichen.
  • Unterstützung durch Pflegeexperten: Ziehen Sie bei Bedarf Fachleute wie Pflegeberater oder Pflegesachverständige hinzu, um eine fundierte Begründung zu erstellen.


Was passiert bei einem Widerspruch gegen Pflegegrad?

Ein Widerspruchsverfahren gegen den Pflegegrad kann ganz unterschiedlich ausgehen:

  • Anpassung des Pflegegrads: Wenn die erneute Begutachtung einen höheren Pflegebedarf feststellt, wird Ihr Pflegegrad entsprechend angehoben, und Sie erhalten rückwirkend ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Antrags die höheren Leistungen.
  • Bestätigung des bisherigen Pflegegrads: Sollte die erneute Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der bisherige Pflegegrad korrekt ist, bleibt die Einstufung unverändert. In diesem Fall erhalten Sie einen ablehnenden Widerspruchsbescheid.
  • Senkung des Pflegegrads: In seltenen Fällen kann die erneute Begutachtung zu dem Schluss kommen, dass der Pflegebedarf geringer ist als ursprünglich angenommen, was zu einer Herabstufung des Pflegegrads führen kann.


Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen von Experten beraten zu lassen, um Ihre Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können.


5. FAQ zum Thema Pflegegrad

Was bedeuten die Pflegegrade 1 bis 5?

Die Pflegegrade 1 bis 5 klassifizieren den Grad der Selbstständigkeit einer Person und bestimmen den Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto stärker ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und desto umfangreicher sind die entsprechenden Unterstützungsleistungen.

– Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
– Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
– Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
– Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
– Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Kann ich den Pflegegrad wechseln?

Ja, ein Wechsel des Pflegegrads ist möglich – insbesondere wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert und der Pflegebedarf steigt. In solchen Fällen kann eine Höherstufung beantragt werden, um zusätzliche Leistungen zu erhalten.

Schritte zur Höherstufung des Pflegegrads:
1. Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Höherstufung bei der Pflegekasse ein.
2. Begutachtung: Nach Antragseingang beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst, um Ihren Pflegebedarf zu ermitteln.
3. Entscheidung: Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Anpassung des Pflegegrads.

Wie viel Geld bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige folgende Leistungen:

– Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
– Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat
– Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € einmalig
– Zuschuss zur vollstationären Pflege: 131 € pro Monat

Wie viel Geld bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige folgende Leistungen:

– Pflegegeld: 347 € pro Monat
– Pflegesachleistungen: 796 € pro Monat
– Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
– Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat
– Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € einmalig
– Zuschuss zur vollstationären Pflege: 805  € pro Monat

Wie viel Geld bei Pflegegrad 3?

Bei Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige folgende Leistungen:

– Pflegegeld: 599 € pro Monat
– Pflegesachleistungen: 1.497 € pro Monat
– Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
– Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat
– Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € einmalig
Zuschuss zur vollstationären Pflege: 1.319  € pro Monat

Wie viel Geld bei Pflegegrad 4?

Bei Pflegegrad 4 erhalten Pflegebedürftige folgende Leistungen:

– Pflegegeld: 800 € pro Monat
– Pflegesachleistungen: 1.859 € pro Monat
– Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
– Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat
– Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € einmalig
Zuschuss zur vollstationären Pflege: 1.855  € pro Monat

Wie viel Geld bei Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 erhalten Pflegebedürftige folgende Leistungen:

– Pflegegeld: 990 € pro Monat
– Pflegesachleistungen: 2.299 € pro Monat
– Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
– Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat
– Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € einmalig
Zuschuss zur vollstationären Pflege: 2.096  € pro Monat