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Die Abkürzung PeBeM steht für Personalbemessung in der Pflege und bezeichnet ein neues, wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege. Ziel ist es, den tatsächlichen Pflegeaufwand besser abzubilden und die Personalausstattung entsprechend anzupassen.
Entwickelt wurde PeBeM im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, basierend auf Studien des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Es soll die bisherige starre Fachkraftquote ablösen und eine bedarfsorientierte, flexible Personalplanung ermöglichen.
PeBeM wurde eingeführt, um die Personalausstattung in der stationären Pflege bedarfsgerechter, flexibler und zukunftssicher zu gestalten. Es reagiert auf den Pflegenotstand, steigende Anforderungen im Pflegealltag und die Notwendigkeit, pflegebedürftige Menschen besser zu versorgen.
Das Verfahren verfolgt mehrere Ziele, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Pflegequalität und Arbeitsbedingungen abzielen:
Ja, die Umsetzung von PeBeM ist für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage bildet § 113c SGB XI, der die Einführung eines neuen Personalbemessungsverfahrens vorschreibt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt eine Einführungsphase mit stufenweiser Umsetzung. Ab 2025 wird PeBeM bundesweit verbindlich: Eine Nicht-Umsetzung kann daher rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Einrichtungen haben.
Mögliche Sanktionen bei Nicht-Einhaltung von PeBeM:
PeBeM steht für grundsätzliche Veränderungen in der stationären Pflege, gilt aber nicht für die häusliche Pflege. Das bedeutet: Weg von starren Fachkraftquoten und hin zu einer flexiblen, bedarfsorientierten Personalplanung. Das Verfahren orientiert sich an der tatsächlichen Pflegesituation vor Ort und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung und den Einsatz von Pflegepersonal.
Dabei berücksichtigt PeBeM nicht nur den Pflegegrad der Bewohner, sondern auch die Tätigkeiten im Pflegeprozess – von Grundpflege über soziale Betreuung bis hin zu Dokumentation und Organisation.
Wichtigste Vorgaben und Regeln im Rahmen von PeBeM:
Mit PeBeM verändert sich die Personalbemessung in der stationären Pflege grundlegend: Statt einer festen Fachkraftquote richtet sich der Personaleinsatz künftig nach dem tatsächlichen Pflegebedarf. Einrichtungen erhalten dadurch mehr Flexibilität, müssen aber auch neue Rollen integrieren und ihre Personalplanung transparent dokumentieren.
Das Ziel ist ein effizientes, entlastendes und qualitätsgesichertes Pflegesystem, das besser auf die realen Anforderungen im Pflegealltag eingeht.
Wichtige Änderungen im Überblick:
Die flächendeckende Umsetzung von PeBeM ist bis spätestens 31. Dezember 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtet, das neue Personalbemessungsverfahren verbindlich anzuwenden.
Bereits seit 1. Juli 2023 läuft eine zweijährige Einführungsphase, in der Einrichtungen schrittweise in das neue System überführt werden und erste Maßnahmen umsetzen können.
Wichtige Fristen im Überblick:
Für Pflegekräfte bringt PeBeM eine veränderte Aufgabenverteilung und neue Rollenprofile im Pflegealltag. Durch den bedarfsorientierten Personaleinsatz sollen Fachkräfte gezielter eingesetzt und gleichzeitig durch Assistenzkräfte entlastet werden.
Zudem rückt die Kompetenzorientierung stärker in den Fokus: Pflegekräfte sollen sich auf komplexe Tätigkeiten, Steuerung und Anleitung konzentrieren, während standardisierte Aufgaben vermehrt von qualifizierten Assistenzkräften übernommen werden.
Bereich | Bedeutung durch PeBeM |
---|---|
Aufgabenverteilung | Klare Trennung zwischen Fach- und Assistenzaufgaben, mehr Fokus auf Steuerungsfunktionen |
Rollenverständnis | Fachkräfte übernehmen verstärkt Anleitung, Organisation und komplexe Pflegeprozesse |
Teamzusammensetzung | Mehr Zusammenarbeit mit neuen Assistenzkräften und gemischten Teams |
Dokumentation | Zentrale Aufgaben, auch im Rahmen der Personalbemessung |
Fortbildung | Steigende Bedeutung kontinuierlicher Qualifikation und Schulung |
Arbeitsstruktur | Veränderungen im Arbeitsalltag durch angepasste Personalschlüssel und neue Prozesse |
PeBeM bringt zahlreiche Vorteile für Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und Pflegebedürftige. Das neue Verfahren soll den Arbeitsalltag besser strukturieren, die Qualität der Pflege verbessern und dem Fachkräftemangel gezielter begegnen. Durch eine bedarfsgerechte Personalausstattung wird Pflege wieder planbarer und individueller.
Vorteil | Erläuterung | Praxisbeispiel |
---|---|---|
Bedarfsgerechter Personaleinsatz | Personal wird nicht pauschal, sondern auf Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs geplant | Eine Einrichtung mit überwiegend Pflegegrad 3 erhält mehr Assistenzkräfte, um Grundpflege gezielt abzudecken |
Entlastung von Fachkräften | Fachkräfte übernehmen komplexe Tätigkeiten, einfache Aufgaben werden delegiert | Eine examinierte Pflegekraft muss weniger bei der Körperpflege unterstützen und kann sich auf die Wundversorgung konzentrieren |
Bessere Pflegequalität | Klare Aufgabenverteilung und mehr Personal verbessern die individuelle Betreuung | Bewohner erhalten regelmäßiger aktivierende Pflege und mehr Zeit für Gespräche |
Mehr Flexibilität für Einrichtungen | Einrichtungen können ihr Personal flexibler zusammensetzen und auf Ausfälle besser reagieren | Bei Ausfall einer Fachkraft kann kurzfristig eine Pflegeassistenzkraft eingeplant werden |
Stärkung neuer Berufsgruppen | Neue Qualifikationen wie Pflegeassistenz werden aufgewertet und gezielt eingesetzt | Pflegeassistenzen mit Schulung übernehmen die Mobilisation und Dokumentation in bestimmten Bereichen |
Attraktivere Arbeitsbedingungen | Weniger Überlastung und mehr Struktur steigern langfristig die Zufriedenheit im Beruf | Mitarbeiter berichten von einem besseren Arbeitsklima und mehr Zeit für die Bewohner |
Trotz seiner vielen Vorteile bringt PeBeM auch Herausforderungen mit sich. Neue Strukturen, veränderte Aufgabenverteilungen und ein erhöhter Schulungsbedarf können für Einrichtungen und Teams zunächst belastend sein. Zudem hängt der Erfolg stark von der praktischen Umsetzung und ausreichenden personellen Ressourcen ab.
Nachteil | Erläuterung | Praxisbeispiel |
---|---|---|
Hoher Umstellungsaufwand | Einrichtungen müssen Prozesse, Dienstpläne und Stellenstrukturen anpassen | Eine Einrichtung benötigt Monate, um neue Rollen einzuführen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen |
Unklarheit bei der Rollenverteilung | In der Anfangsphase kann es zu Unsicherheiten kommen, wer welche Aufgaben übernehmen darf | Pflegekräfte sind unsicher, welche Tätigkeiten Assistenzkräfte übernehmen dürfen |
Zusätzlicher Schulungsbedarf | Neue Rollen erfordern gezielte Weiterbildung – dies kostet Zeit und Geld | Es fehlen ausreichende Schulungsangebote für Pflegeassistenzkräfte in der Region |
Abhängigkeit vom Personalmarkt | Der Erfolg hängt stark davon ab, ob ausreichend Personal verfügbar ist | Eine Einrichtung kann den PeBeM-Schlüssel nicht erfüllen, weil keine Assistenzkräfte gefunden werden |
Erhöhter Dokumentationsaufwand | Die Umsetzung erfordert eine präzisere Erfassung und Nachweisführung der Personalstruktur | Die Pflegedienstleitung muss zusätzliche Berichte für die Kostenträger vorbereiten |
PeBeM basiert auf einem wissenschaftlich entwickelten Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs in stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf der Bewohner erfasst und in Niveaustufen eingeordnet.
Aus diesen Niveaustufen leitet sich ab, wie viel Pflegezeit insgesamt benötigt wird und wie diese auf verschiedene Qualifikationsniveaus verteilt werden sollte. Dadurch entsteht ein verbindlicher Personalschlüssel, der angibt, wie viele Fach- und Assistenzkräfte pro Bewohner eingeplant werden müssen.
Wichtige Parameter im Verfahren sind das Qualifikationsniveau des Personals, die neue Fachkraftquote sowie der Personal- und Pflegekomplexitätsschlüssel, der den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt. Die Umsetzung erfolgt über eine stufenweise Einführung und wird durch Schulungen, Dokumentation und regelmäßige Überprüfungen begleitet.
Im Rahmen von PeBeM werden Pflegekräfte in 3 Qualifikationsniveaus eingeteilt. Diese unterscheiden sich in ihrer Ausbildung, Verantwortung und den Tätigkeiten, die sie im Pflegealltag übernehmen dürfen. Ziel ist es, die Aufgaben entsprechend der Qualifikation effizient zu verteilen und Fachkräfte gezielt zu entlasten.
Die 3 Niveaus umfassen examinierte Pflegefachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte sowie weitere Unterstützende ohne pflegerische Ausbildung.
Übersicht über die Qualifikationsniveaus:
Niveau | Bezeichnung | Voraussetzungen | Typische Aufgaben |
---|---|---|---|
QN4 | Pflegefachkraft | Staatlich anerkannte Ausbildung (3 Jahre) | Pflegeplanung, Behandlungspflege, Anleitung und Steuerung |
QN3 | Pflegeassistenzkraft (Pflegehelfer) | Abgeschlossene Ausbildung (1 oder 2 Jahre) | Unterstützung bei der Grundpflege, Mobilisation, Dokumentation |
QN2 | Ergänzende Hilfskraft (Pflegehilfskraft) | Keine formale Qualifikation, interne Einweisung | Begleitung im Alltag, hauswirtschaftliche Tätigkeiten |
In der klassischen stationären Pflege galt lange eine feste Fachkraftquote von 50 %. Das heißt: Die Hälfte des eingesetzten Pflegepersonals musste eine anerkannte Fachausbildung haben. Mit Einführung von PeBeM wird diese starre Quote durch eine flexible, bedarfsorientierte Regelung ersetzt.
Die Fachkraftquote im Sinne von PeBeM richtet sich nicht mehr nach einem starren Prozentsatz, sondern orientiert sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner: Je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher muss auch der Anteil an Pflegefachkräften sein.
Das sind die Merkmale der Fachkraftquote nach PeBeM:
Der Personalschlüssel im Rahmen von PeBeM ergibt sich aus dem Pflegebedarf der Bewohner, der in 7 Pflegekomplexitätsniveaus eingeteilt wird. Je höher das Niveau, desto mehr Pflegezeit wird pro Bewohner benötigt – diese Zeit wird in Minuten pro Tag angegeben und dient als Grundlage für die Personalplanung.
Die insgesamt ermittelte Pflegezeit wird anschließend auf die verschiedenen Qualifikationsniveaus des Personals verteilt: Pflegefachkräfte, Assistenzkräfte und ungelerntes Personal. Daraus ergibt sich ein individueller Personalschlüssel für jede Einrichtung, der angibt, wie viele Vollzeitkräfte in welchem Verhältnis notwendig sind.
Das Pflegekomplexitätsniveau ist ein zentrales Element im PeBeM-Verfahren und beschreibt, wie viel pflegerischer Unterstützungsbedarf bei einem Bewohner vorliegt. Je höher das Niveau, desto mehr Zeit und fachliche Kompetenz werden für die Versorgung benötigt.
Die Einteilung erfolgt auf Basis konkreter pflegerischer Kriterien, die sowohl körperliche, psychische als auch soziale Aspekte des Pflegebedarfs erfassen. Dabei wird nicht nur geschaut, was eine Person braucht, sondern auch wie häufig, wie intensiv und durch wen die Unterstützung erbracht werden muss.
Wichtige Kriterien für die Einteilung in Pflegekomplexitätsniveaus:
Die erfolgreiche Umsetzung von PeBeM erfordert eine gute Vorbereitung, klare Strukturen und die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten. Entscheidend ist, dass Pflegeeinrichtungen ihre Prozesse, Personalplanung und Dokumentation schrittweise anpassen – mit realistischen Zielen und ausreichend Zeit für Schulung und Kommunikation.
Einrichtungen, die PeBeM als Chance begreifen und auf Transparenz, Teamarbeit und fachliche Entwicklung setzen, können langfristig von einer stabileren Personalstruktur und höherer Pflegequalität profitieren.
Tipps und Maßnahmen für eine erfolgreiche PeBeM-Umsetzung:
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Die Einführung von PeBeM ist ein komplexer Veränderungsprozess und wie bei jeder Umstellung können dabei Fehler passieren. Wer typische Stolpersteine kennt und aktiv gegensteuert, kann viele Probleme vermeiden und den Übergang für Team und Bewohner deutlich erleichtern.
Häufige Fehler bei der PeBeM-Umsetzung:
Fehler | Beschreibung | Folgen | Lösung |
Zu spätes Handeln | Einrichtungen beginnen zu spät mit der Umsetzung | Zeitdruck, überhastete Maßnahmen, Qualitätsverlust | Frühzeitige Planung und Umstellung in Etappen angehen |
Unklare Aufgabenverteilung | Rollen und Zuständigkeiten im Team sind nicht eindeutig geregelt | Verunsicherung, Konflikte im Team, ineffiziente Abläufe | Aufgabenprofile definieren, klare Kommunikation und Schulung |
Unzureichende Qualifikationen | Fehlende Fortbildungen bei Assistenz- oder Hilfskräften | Nichterfüllung der Vorgaben, Ablehnung durch Kostenträger | Qualifizierungsmaßnahmen frühzeitig einplanen und fördern |
Vernachlässigte Dokumentation | Pflegebedarf und Personalstruktur werden nicht regelmäßig erfasst | Nachweisprobleme, mögliche Sanktionen | Strukturierte Dokumentation und regelmäßige Evaluation einführen |
Keine externe Unterstützung nutzen | Einrichtungen versuchen, alles in Eigenregie zu lösen | Überforderung, fehlende Expertise, unnötige Fehler | Beratungsangebote oder externe Partner einbinden |
Mangelhafte Teamkommunikation | Mitarbeitende werden nicht ausreichend informiert oder beteiligt | Widerstand im Team, sinkende Motivation | Regelmäßige Teamgespräche, Transparenz und aktive Einbindung |
PeBeM steht für Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen und ist ein neues Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs in der stationären Altenpflege. Es wurde entwickelt, um die Pflegequalität zu verbessern und die Personalausstattung bedarfsgerechter und flexibler zu gestalten.
Statt einer starren Fachkraftquote berücksichtigt PeBeM den individuellen Pflegebedarf der Bewohner und ordnet sie in sogenannte Pflegekomplexitätsniveaus ein. Daraus ergibt sich, wie viele Fach- und Assistenzkräfte eine Einrichtung in welchem Verhältnis benötigt.
PeBeM soll die Pflegepraxis realistischer abbilden und die bisherige Fachkraftquote durch ein flexibleres, bedarfsorientiertes Modell ersetzen. Kern des Verfahrens ist die Einstufung der Bewohner in Pflegekomplexitätsniveaus, aus denen sich konkrete Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des benötigten Personals ableiten.
Die flächendeckende Umsetzung von PeBeM ist bis spätestens zum 31.12.2025 gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtet, das neue Personalbemessungsverfahren anzuwenden.
Bereits seit dem 1. Juli 2023 läuft eine zweijährige Einführungsphase, in der Einrichtungen erste Schritte zur Umsetzung einleiten und ihre Strukturen anpassen können. Ziel ist eine schrittweise, praxisnahe Einführung ohne Qualitätseinbußen.
Grundlage für die Berechnung der Personalquote nach PeBeM ist die Einstufung der Bewohner in sogenannte Pflegekomplexitätsniveaus (QN 1–7), aus denen sich der konkrete Pflegezeitbedarf pro Tag ableiten lässt.
Diese Pflegezeit wird anschließend auf verschiedene Qualifikationsniveaus verteilt – also auf Pflegefachkräfte, Assistenzkräfte und ungelerntes Personal. Daraus ergibt sich ein individueller Personalschlüssel und damit die Personalquote für jede Einrichtung.
Berechnungsschritte der Personalquote nach PeBeM:
1. Pflegekomplexität erfassen: Bewohner werden in QN-Stufen (1–7) eingeteilt, je nach Unterstützungsbedarf.
2. Pflegezeit bestimmen: Jede Stufe ist mit einem Zeitwert (in Minuten/Tag) hinterlegt.
3. Gesamtpflegezeit berechnen: Alle Zeitwerte der Einrichtung werden addiert.
4. Qualifikationsverteilung anwenden: Die Pflegezeit wird anteilig auf Fach-, Assistenz- und Hilfskräfte verteilt.
5. Umrechnung in Vollzeitstellen: Aus der Pflegezeit ergeben sich die benötigten Stellen je Qualifikationsniveau, das ist die neue Personalquote.
Die Anzahl der Bewohner, die eine Pflegefachkraft betreuen darf, richtet sich im PeBeM-Modell nach dem Pflegekomplexitätsniveau (NE 1–7) der jeweiligen Einrichtung. Es gibt keine einheitliche Zahl, sondern einen variablen Betreuungsschlüssel, der den tatsächlichen Pflegebedarf berücksichtigt. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto weniger Bewohner darf eine Pflegefachkraft gleichzeitig betreuen. Umgekehrt können bei geringem Pflegeaufwand mehr Bewohner pro Kraft eingeplant werden.
Hier einige Richtwerte zur Betreuung im PeBeM-Modell je nach Qualifikation:
– Pflegefachkraft: ca. 5–7 Bewohner bei hohem Pflegebedarf, bis zu 10 bei niedrigem Bedarf
– Pflegeassistenzkraft: ca. 6–10 Bewohner, je nach Tätigkeitsbereich und Begleitung durch Fachkräfte
– Hilfskraft (ungelernt): ca. 8–12 Bewohner, vor allem bei grundpflegerischer oder hauswirtschaftlicher Unterstützung