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PeBeM einfach erklärt: das neue Personalbemessungs- verfahren in der Pflege

Die Personalbemessung in der stationären Pflege steht vor einem grundlegenden Wandel: Mit dem neuen Verfahren PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) soll die Personalausstattung in Pflegeheimen künftig bedarfsgerechter und wissenschaftlich fundierter gestaltet werden. Ziel ist es, die Qualität der Pflege zu verbessern, Pflegekräfte zu entlasten und den tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Drei lächelnde Pflegekräfte mit Sanapol-Logo - Titelbild PeBeM Magazin
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  • 31.07.2025
  • Zuletzt aktualisiert 31.07.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • PeBeM ist ein neues Verfahren zur bedarfsorientierten Ermittlung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege.
  • Statt einer starren Fachkraftquote wird die Personalausstattung dabei flexibel an den tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner angepasst.
  • Grundlage ist die Einteilung in Pflegekomplexitätsniveaus, aus denen sich Pflegezeitbedarf und Personalschlüssel ableiten.
  • Die vollständige Umsetzung ist bis zum 31.12.2025 verpflichtend.
  • PeBeM unterscheidet 3 Qualifikationsniveaus (Fachkraft, Assistenzkraft, Hilfskraft), um Aufgaben effizienter und gezielter zu verteilen.

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1. Was ist PeBeM?

Die Abkürzung PeBeM steht für Personalbemessung in der Pflege und bezeichnet ein neues, wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur Ermittlung des Personalbedarfs in der stationären Altenpflege. Ziel ist es, den tatsächlichen Pflegeaufwand besser abzubilden und die Personalausstattung entsprechend anzupassen.

Entwickelt wurde PeBeM im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit, basierend auf Studien des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Es soll die bisherige starre Fachkraftquote ablösen und eine bedarfsorientierte, flexible Personalplanung ermöglichen.


Warum PeBeM?

PeBeM wurde eingeführt, um die Personalausstattung in der stationären Pflege bedarfsgerechter, flexibler und zukunftssicher zu gestalten. Es reagiert auf den Pflegenotstand, steigende Anforderungen im Pflegealltag und die Notwendigkeit, pflegebedürftige Menschen besser zu versorgen.

Das Verfahren verfolgt mehrere Ziele, die auf eine nachhaltige Verbesserung der Pflegequalität und Arbeitsbedingungen abzielen:

  • Bedarfsgerechte Personalausstattung: Statt einer starren Fachkraftquote orientiert sich PeBeM am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner.
  • Entlastung von Pflegekräften: Durch eine ausgewogene Verteilung von Aufgaben sollen Pflegekräfte spürbar entlastet und Überlastungen reduziert werden.
  • Bessere Versorgungsqualität: Mit mehr Personal und klareren Zuständigkeiten soll die Pflege individueller, strukturierter und qualitativ hochwertiger werden.
  • Einsatz gemischter Qualifikationen: PeBeM ermöglicht den gezielten Einsatz von Pflegehilfskräften, Fachkräften und weiteren Rollen – abhängig vom Pflegebedarf.
  • Flexiblere Personalplanung: Einrichtungen erhalten mehr Spielraum, den Personaleinsatz an die jeweilige Pflegesituation anzupassen.
  • Attraktivität des Berufs steigern: Bessere Arbeitsbedingungen, klare Strukturen und realistische Arbeitsanforderungen sollen den Pflegeberuf attraktiver machen.
  • Reaktion auf demografischen Wandel: Angesichts einer alternden Gesellschaft ist ein zukunftsfähiges, wissenschaftlich fundiertes Modell zur Personalbemessung unerlässlich.


Ist PeBeM Pflicht?

Ja, die Umsetzung von PeBeM ist für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage bildet § 113c SGB XI, der die Einführung eines neuen Personalbemessungsverfahrens vorschreibt. Seit dem 1. Juli 2023 gilt eine Einführungsphase mit stufenweiser Umsetzung. Ab 2025 wird PeBeM bundesweit verbindlich: Eine Nicht-Umsetzung kann daher rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Einrichtungen haben.

Mögliche Sanktionen bei Nicht-Einhaltung von PeBeM:

  • Vergütungsabschläge: Einrichtungen, die die gesetzlichen Vorgaben zur Personalbemessung nicht einhalten, riskieren Kürzungen der Pflegevergütung durch die Kostenträger.
  • Ablehnung von Vergütungsverhandlungen: Pflegekassen können die Zustimmung zu neuen Vergütungsvereinbarungen verweigern, wenn kein Umsetzungsnachweis vorliegt.
  • Anordnungen der Heimaufsicht: Bei gravierenden Abweichungen drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die zuständigen Behörden – etwa Auflagen oder Aufnahmestopps.
  • Reputationsschäden: Einrichtungen, die die gesetzlichen Standards nicht erfüllen, können in öffentlichen Transparenzberichten negativ bewertet werden, was zu Vertrauensverlust bei Angehörigen und Bewerbern führen kann.
  • Vertragsrisiken mit Pflegekassen: Im Extremfall kann die Kassenzulassung gefährdet sein, wenn grundlegende gesetzliche Anforderungen dauerhaft nicht erfüllt werden.


2. Was bedeutet PeBeM in der Pflege?

PeBeM steht für grundsätzliche Veränderungen in der stationären Pflege, gilt aber nicht für die häusliche Pflege. Das bedeutet: Weg von starren Fachkraftquoten und hin zu einer flexiblen, bedarfsorientierten Personalplanung. Das Verfahren orientiert sich an der tatsächlichen Pflegesituation vor Ort und schafft verbindliche Rahmenbedingungen für die Zusammensetzung und den Einsatz von Pflegepersonal.

Dabei berücksichtigt PeBeM nicht nur den Pflegegrad der Bewohner, sondern auch die Tätigkeiten im Pflegeprozess – von Grundpflege über soziale Betreuung bis hin zu Dokumentation und Organisation.

Wichtigste Vorgaben und Regeln im Rahmen von PeBeM:

  • Pflegebedarf als Maßstab: Die Personalplanung richtet sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf der Bewohner – nicht mehr pauschal nach festen Quoten.
  • Verhältnis von Fach- und Hilfskräften: PeBeM definiert, wie viele Fachkräfte und wie viele Assistenzkräfte je nach Pflegebedarf erforderlich sind. Der Fokus liegt dabei auf der sinnvollen Aufgabenverteilung.
  • Einführung neuer Qualifikationsprofile: Neue Rollen wie die Pflegeassistenzkraft sollen gezielt entlasten und definierte Aufgaben übernehmen.
  • Stufenweise Umsetzung: Die Vorgaben gelten zunächst in einem gestuften Verfahren, bevor sie bundesweit verbindlich werden.
  • Pflicht zur Nachweisführung: Einrichtungen müssen ihre Personalbemessung dokumentieren und auf Anfrage gegenüber Kostenträgern und Aufsichtsbehörden offenlegen.
  • Fortbildung und Kompetenzsicherung: Das Konzept betont die Bedeutung regelmäßiger Fortbildung für alle Qualifikationsstufen, um Qualität und Sicherheit der Pflege zu gewährleisten.


Was ändert sich durch PeBeM?

Mit PeBeM verändert sich die Personalbemessung in der stationären Pflege grundlegend: Statt einer festen Fachkraftquote richtet sich der Personaleinsatz künftig nach dem tatsächlichen Pflegebedarf. Einrichtungen erhalten dadurch mehr Flexibilität, müssen aber auch neue Rollen integrieren und ihre Personalplanung transparent dokumentieren.

Das Ziel ist ein effizientes, entlastendes und qualitätsgesichertes Pflegesystem, das besser auf die realen Anforderungen im Pflegealltag eingeht.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Wegfall der starren Fachkraftquote
  • Einführung neuer Personalrollen
  • Flexibler Personaleinsatz
  • Neuer Personalbemessungsschlüssel
  • Stärkere Einbindung von Assistenzkräften
  • Verpflichtende Dokumentation
  • Veränderung der Aufgabenverteilung
  • Schulungs- und Fortbildungsbedarf


Bis wann muss PeBeM umgesetzt sein?

Die flächendeckende Umsetzung von PeBeM ist bis spätestens 31. Dezember 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtet, das neue Personalbemessungsverfahren verbindlich anzuwenden.

Bereits seit 1. Juli 2023 läuft eine zweijährige Einführungsphase, in der Einrichtungen schrittweise in das neue System überführt werden und erste Maßnahmen umsetzen können.

Wichtige Fristen im Überblick:

  • 1. Juli 2023: Start der Einführungsphase – Pflegeeinrichtungen können erste Schritte zur Umsetzung einleiten.
  • 31. Dezember 2025: PeBeM ist verpflichtend für alle stationären Pflegeeinrichtungen – die bisherigen Vorgaben zur Fachkraftquote verlieren ihre Gültigkeit.


3. Was bedeutet PeBeM für Pflegekräfte?

Für Pflegekräfte bringt PeBeM eine veränderte Aufgabenverteilung und neue Rollenprofile im Pflegealltag. Durch den bedarfsorientierten Personaleinsatz sollen Fachkräfte gezielter eingesetzt und gleichzeitig durch Assistenzkräfte entlastet werden.

Zudem rückt die Kompetenzorientierung stärker in den Fokus: Pflegekräfte sollen sich auf komplexe Tätigkeiten, Steuerung und Anleitung konzentrieren, während standardisierte Aufgaben vermehrt von qualifizierten Assistenzkräften übernommen werden.

BereichBedeutung durch PeBeM
AufgabenverteilungKlare Trennung zwischen Fach- und Assistenzaufgaben, mehr Fokus auf Steuerungsfunktionen
RollenverständnisFachkräfte übernehmen verstärkt Anleitung, Organisation und komplexe Pflegeprozesse
TeamzusammensetzungMehr Zusammenarbeit mit neuen Assistenzkräften und gemischten Teams
DokumentationZentrale Aufgaben, auch im Rahmen der Personalbemessung
FortbildungSteigende Bedeutung kontinuierlicher Qualifikation und Schulung
ArbeitsstrukturVeränderungen im Arbeitsalltag durch angepasste Personalschlüssel und neue Prozesse


Welche Vorteile hat PeBeM?

PeBeM bringt zahlreiche Vorteile für Pflegeeinrichtungen, Pflegekräfte und Pflegebedürftige. Das neue Verfahren soll den Arbeitsalltag besser strukturieren, die Qualität der Pflege verbessern und dem Fachkräftemangel gezielter begegnen. Durch eine bedarfsgerechte Personalausstattung wird Pflege wieder planbarer und individueller.

VorteilErläuterungPraxisbeispiel
Bedarfsgerechter PersonaleinsatzPersonal wird nicht pauschal, sondern auf Grundlage des tatsächlichen Pflegebedarfs geplantEine Einrichtung mit überwiegend Pflegegrad 3 erhält mehr Assistenzkräfte, um Grundpflege gezielt abzudecken
Entlastung von FachkräftenFachkräfte übernehmen komplexe Tätigkeiten, einfache Aufgaben werden delegiertEine examinierte Pflegekraft muss weniger bei der Körperpflege unterstützen und kann sich auf die Wundversorgung konzentrieren
Bessere PflegequalitätKlare Aufgabenverteilung und mehr Personal verbessern die individuelle BetreuungBewohner erhalten regelmäßiger aktivierende Pflege und mehr Zeit für Gespräche
Mehr Flexibilität für EinrichtungenEinrichtungen können ihr Personal flexibler zusammensetzen und auf Ausfälle besser reagierenBei Ausfall einer Fachkraft kann kurzfristig eine Pflegeassistenzkraft eingeplant werden
Stärkung neuer BerufsgruppenNeue Qualifikationen wie Pflegeassistenz werden aufgewertet und gezielt eingesetztPflegeassistenzen mit Schulung übernehmen die Mobilisation und Dokumentation in bestimmten Bereichen
Attraktivere ArbeitsbedingungenWeniger Überlastung und mehr Struktur steigern langfristig die Zufriedenheit im BerufMitarbeiter berichten von einem besseren Arbeitsklima und mehr Zeit für die Bewohner


Welche Nachteile hat PeBeM?

Trotz seiner vielen Vorteile bringt PeBeM auch Herausforderungen mit sich. Neue Strukturen, veränderte Aufgabenverteilungen und ein erhöhter Schulungsbedarf können für Einrichtungen und Teams zunächst belastend sein. Zudem hängt der Erfolg stark von der praktischen Umsetzung und ausreichenden personellen Ressourcen ab.

NachteilErläuterungPraxisbeispiel
Hoher UmstellungsaufwandEinrichtungen müssen Prozesse, Dienstpläne und Stellenstrukturen anpassenEine Einrichtung benötigt Monate, um neue Rollen einzuführen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen
Unklarheit bei der RollenverteilungIn der Anfangsphase kann es zu Unsicherheiten kommen, wer welche Aufgaben übernehmen darfPflegekräfte sind unsicher, welche Tätigkeiten Assistenzkräfte übernehmen dürfen
Zusätzlicher SchulungsbedarfNeue Rollen erfordern gezielte Weiterbildung – dies kostet Zeit und GeldEs fehlen ausreichende Schulungsangebote für Pflegeassistenzkräfte in der Region
Abhängigkeit vom PersonalmarktDer Erfolg hängt stark davon ab, ob ausreichend Personal verfügbar istEine Einrichtung kann den PeBeM-Schlüssel nicht erfüllen, weil keine Assistenzkräfte gefunden werden
Erhöhter DokumentationsaufwandDie Umsetzung erfordert eine präzisere Erfassung und Nachweisführung der PersonalstrukturDie Pflegedienstleitung muss zusätzliche Berichte für die Kostenträger vorbereiten


4. Wie funktioniert PeBeM?

PeBeM basiert auf einem wissenschaftlich entwickelten Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs in stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf der Bewohner erfasst und in Niveaustufen eingeordnet.

Aus diesen Niveaustufen leitet sich ab, wie viel Pflegezeit insgesamt benötigt wird und wie diese auf verschiedene Qualifikationsniveaus verteilt werden sollte. Dadurch entsteht ein verbindlicher Personalschlüssel, der angibt, wie viele Fach- und Assistenzkräfte pro Bewohner eingeplant werden müssen.

Wichtige Parameter im Verfahren sind das Qualifikationsniveau des Personals, die neue Fachkraftquote sowie der Personal- und Pflegekomplexitätsschlüssel, der den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt. Die Umsetzung erfolgt über eine stufenweise Einführung und wird durch Schulungen, Dokumentation und regelmäßige Überprüfungen begleitet.


Welche Qualifikationsniveaus gibt es in der Langzeitpflege?

Im Rahmen von PeBeM werden Pflegekräfte in 3 Qualifikationsniveaus eingeteilt. Diese unterscheiden sich in ihrer Ausbildung, Verantwortung und den Tätigkeiten, die sie im Pflegealltag übernehmen dürfen. Ziel ist es, die Aufgaben entsprechend der Qualifikation effizient zu verteilen und Fachkräfte gezielt zu entlasten.

Die 3 Niveaus umfassen examinierte Pflegefachkräfte, qualifizierte Assistenzkräfte sowie weitere Unterstützende ohne pflegerische Ausbildung. 

Übersicht über die Qualifikationsniveaus:

NiveauBezeichnungVoraussetzungenTypische Aufgaben
QN4PflegefachkraftStaatlich anerkannte Ausbildung (3 Jahre)Pflegeplanung, Behandlungspflege, Anleitung und Steuerung
QN3Pflegeassistenzkraft (Pflegehelfer)Abgeschlossene Ausbildung (1 oder 2 Jahre)Unterstützung bei der Grundpflege, Mobilisation, Dokumentation
QN2Ergänzende Hilfskraft (Pflegehilfskraft)Keine formale Qualifikation, interne EinweisungBegleitung im Alltag, hauswirtschaftliche Tätigkeiten


Was ist die Fachkraftquote in der PeBeM?

In der klassischen stationären Pflege galt lange eine feste Fachkraftquote von 50 %. Das heißt: Die Hälfte des eingesetzten Pflegepersonals musste eine anerkannte Fachausbildung haben. Mit Einführung von PeBeM wird diese starre Quote durch eine flexible, bedarfsorientierte Regelung ersetzt.

Die Fachkraftquote im Sinne von PeBeM richtet sich nicht mehr nach einem starren Prozentsatz, sondern orientiert sich am tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohner: Je höher der Unterstützungsbedarf, desto höher muss auch der Anteil an Pflegefachkräften sein. 

Das sind die Merkmale der Fachkraftquote nach PeBeM:

  • Variabel statt starr: Die Quote passt sich an das Pflegekomplexitätsniveau der Einrichtung an.
  • Mehr Spielraum für Assistenzkräfte: Einrichtungen können bedarfsgerecht mehr Hilfs- und Assistenzkräfte einsetzen.
  • Fachkräfte für komplexe Aufgaben: Pflegefachkräfte sollen sich stärker auf Steuerung, Beratung und medizinisch-pflegerische Leistungen konzentrieren.
  • Qualifikationen werden klar definiert: PeBeM unterscheidet zwischen 3 Qualifikationsniveaus – von ungelernt bis examiniert.


Wie wird der Personalschlüssel berechnet?

Der Personalschlüssel im Rahmen von PeBeM ergibt sich aus dem Pflegebedarf der Bewohner, der in 7 Pflegekomplexitätsniveaus eingeteilt wird. Je höher das Niveau, desto mehr Pflegezeit wird pro Bewohner benötigt – diese Zeit wird in Minuten pro Tag angegeben und dient als Grundlage für die Personalplanung.

Die insgesamt ermittelte Pflegezeit wird anschließend auf die verschiedenen Qualifikationsniveaus des Personals verteilt: Pflegefachkräfte, Assistenzkräfte und ungelerntes Personal. Daraus ergibt sich ein individueller Personalschlüssel für jede Einrichtung, der angibt, wie viele Vollzeitkräfte in welchem Verhältnis notwendig sind.


Nach welchen Kriterien wird das Pflegekomplexitätsniveau eingeteilt?

Das Pflegekomplexitätsniveau ist ein zentrales Element im PeBeM-Verfahren und beschreibt, wie viel pflegerischer Unterstützungsbedarf bei einem Bewohner vorliegt. Je höher das Niveau, desto mehr Zeit und fachliche Kompetenz werden für die Versorgung benötigt.

Die Einteilung erfolgt auf Basis konkreter pflegerischer Kriterien, die sowohl körperliche, psychische als auch soziale Aspekte des Pflegebedarfs erfassen. Dabei wird nicht nur geschaut, was eine Person braucht, sondern auch wie häufig, wie intensiv und durch wen die Unterstützung erbracht werden muss.

Wichtige Kriterien für die Einteilung in Pflegekomplexitätsniveaus:

  • Körperbezogene Pflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Mobilität
  • Medizinisch-pflegerische Aufgaben: Umgang mit Medikamenten, Wundversorgung, Vitalzeichenkontrolle
  • Kommunikative Anforderungen: Bedarf an Anleitung, Motivation oder Gespräch (z. B. bei Demenz)
  • Pflegerische Steuerung und Organisation: Planungsaufwand, Koordination von Maßnahmen, Kriseninterventionen
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung: Begleitung bei Aktivitäten, Förderung sozialer Teilhabe


5. Wie gelingt die Umsetzung von PeBeM?

Die erfolgreiche Umsetzung von PeBeM erfordert eine gute Vorbereitung, klare Strukturen und die frühzeitige Einbindung aller Beteiligten. Entscheidend ist, dass Pflegeeinrichtungen ihre Prozesse, Personalplanung und Dokumentation schrittweise anpassen – mit realistischen Zielen und ausreichend Zeit für Schulung und Kommunikation.
Einrichtungen, die PeBeM als Chance begreifen und auf Transparenz, Teamarbeit und fachliche Entwicklung setzen, können langfristig von einer stabileren Personalstruktur und höherer Pflegequalität profitieren.
Tipps und Maßnahmen für eine erfolgreiche PeBeM-Umsetzung:

  • Pflegebedarf regelmäßig erfassen: Führen Sie strukturierte Einschätzungen des Pflegekomplexitätsniveaus durch – digital oder papiergestützt.
  • Personalstruktur analysieren: Prüfen Sie, wie viele Mitarbeitende welchem Qualifikationsniveau entsprechen und wo Handlungsbedarf besteht.
  • Qualifizierungen gezielt planen: Fördern Sie interne Fortbildungen oder Qualifizierungen zur Pflegeassistenzkraft.
  • Dienstplanung anpassen: Gestalten Sie die Dienstpläne so, dass der neue Personalschlüssel abgebildet werden kann.
  • Mitarbeitende einbinden und schulen: Klären Sie Aufgabenverteilungen und bieten Sie Schulungen zur neuen Rollenverteilung an.
  • Transparente Kommunikation führen: Informieren Sie Ihr Team regelmäßig über Fortschritte, Ziele und Herausforderungen.
  • Externe Beratung nutzen: Holen Sie sich Unterstützung von erfahrenen Partnern, die mit den gesetzlichen Anforderungen vertraut sind.


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Welche Fehler sollten vermieden werden?

Die Einführung von PeBeM ist ein komplexer Veränderungsprozess und wie bei jeder Umstellung können dabei Fehler passieren. Wer typische Stolpersteine kennt und aktiv gegensteuert, kann viele Probleme vermeiden und den Übergang für Team und Bewohner  deutlich erleichtern.

Häufige Fehler bei der PeBeM-Umsetzung:

FehlerBeschreibungFolgenLösung
Zu spätes HandelnEinrichtungen beginnen zu spät mit der UmsetzungZeitdruck, überhastete Maßnahmen, QualitätsverlustFrühzeitige Planung und Umstellung in Etappen angehen
Unklare AufgabenverteilungRollen und Zuständigkeiten im Team sind nicht eindeutig geregeltVerunsicherung, Konflikte im Team, ineffiziente AbläufeAufgabenprofile definieren, klare Kommunikation und Schulung
Unzureichende QualifikationenFehlende Fortbildungen bei Assistenz- oder HilfskräftenNichterfüllung der Vorgaben, Ablehnung durch KostenträgerQualifizierungsmaßnahmen frühzeitig einplanen und fördern
Vernachlässigte DokumentationPflegebedarf und Personalstruktur werden nicht regelmäßig erfasstNachweisprobleme, mögliche SanktionenStrukturierte Dokumentation und regelmäßige Evaluation einführen
Keine externe Unterstützung nutzenEinrichtungen versuchen, alles in Eigenregie zu lösenÜberforderung, fehlende Expertise, unnötige FehlerBeratungsangebote oder externe Partner einbinden
Mangelhafte TeamkommunikationMitarbeitende werden nicht ausreichend informiert oder beteiligtWiderstand im Team, sinkende MotivationRegelmäßige Teamgespräche, Transparenz und aktive Einbindung


6. FAQ zu PeBeM

Was bedeutet PeBeM?

PeBeM steht für Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen und ist ein neues Verfahren zur Ermittlung des tatsächlichen Personalbedarfs in der stationären Altenpflege. Es wurde entwickelt, um die Pflegequalität zu verbessern und die Personalausstattung bedarfsgerechter und flexibler zu gestalten.

Statt einer starren Fachkraftquote berücksichtigt PeBeM den individuellen Pflegebedarf der Bewohner und ordnet sie in sogenannte Pflegekomplexitätsniveaus ein. Daraus ergibt sich, wie viele Fach- und Assistenzkräfte eine Einrichtung in welchem Verhältnis benötigt.

Was ist PeBeM in der Pflege?

PeBeM soll die Pflegepraxis realistischer abbilden und die bisherige Fachkraftquote durch ein flexibleres, bedarfsorientiertes Modell ersetzen. Kern des Verfahrens ist die Einstufung der Bewohner in Pflegekomplexitätsniveaus, aus denen sich konkrete Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des benötigten Personals ableiten. 

Bis wann muss PeBeM umgesetzt werden?

Die flächendeckende Umsetzung von PeBeM ist bis spätestens zum 31.12.2025 gesetzlich vorgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt sind alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland verpflichtet, das neue Personalbemessungsverfahren anzuwenden.

Bereits seit dem 1. Juli 2023 läuft eine zweijährige Einführungsphase, in der Einrichtungen erste Schritte zur Umsetzung einleiten und ihre Strukturen anpassen können. Ziel ist eine schrittweise, praxisnahe Einführung ohne Qualitätseinbußen.

Wie wird die Personalquote nach PeBeM berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Personalquote nach PeBeM ist die Einstufung der Bewohner in sogenannte Pflegekomplexitätsniveaus (QN 1–7), aus denen sich der konkrete Pflegezeitbedarf pro Tag ableiten lässt.

Diese Pflegezeit wird anschließend auf verschiedene Qualifikationsniveaus verteilt – also auf Pflegefachkräfte, Assistenzkräfte und ungelerntes Personal. Daraus ergibt sich ein individueller Personalschlüssel und damit die Personalquote für jede Einrichtung.

Berechnungsschritte der Personalquote nach PeBeM:
1. Pflegekomplexität erfassen: Bewohner werden in QN-Stufen (1–7) eingeteilt, je nach Unterstützungsbedarf.
2. Pflegezeit bestimmen: Jede Stufe ist mit einem Zeitwert (in Minuten/Tag) hinterlegt.
3. Gesamtpflegezeit berechnen: Alle Zeitwerte der Einrichtung werden addiert.
4. Qualifikationsverteilung anwenden: Die Pflegezeit wird anteilig auf Fach-, Assistenz- und Hilfskräfte verteilt.
5. Umrechnung in Vollzeitstellen: Aus der Pflegezeit ergeben sich die benötigten Stellen je Qualifikationsniveau, das ist die neue Personalquote.

Wie viele Bewohner darf eine Pflegefachkraft betreuen?

Die Anzahl der Bewohner, die eine Pflegefachkraft betreuen darf, richtet sich im PeBeM-Modell nach dem Pflegekomplexitätsniveau (NE 1–7) der jeweiligen Einrichtung. Es gibt keine einheitliche Zahl, sondern einen variablen Betreuungsschlüssel, der den tatsächlichen Pflegebedarf berücksichtigt. Je höher der Unterstützungsbedarf, desto weniger Bewohner darf eine Pflegefachkraft gleichzeitig betreuen. Umgekehrt können bei geringem Pflegeaufwand mehr Bewohner pro Kraft eingeplant werden. 

Hier einige Richtwerte zur Betreuung im PeBeM-Modell je nach Qualifikation:

– Pflegefachkraft: ca. 5–7 Bewohner bei hohem Pflegebedarf, bis zu 10 bei niedrigem Bedarf
– Pflegeassistenzkraft: ca. 6–10 Bewohner, je nach Tätigkeitsbereich und Begleitung durch Fachkräfte
– Hilfskraft (ungelernt): ca. 8–12 Bewohner, vor allem bei grundpflegerischer oder hauswirtschaftlicher Unterstützung