Sie suchen qualifiziertes Pflegepersonal?
Ob bei kurzfristigen Ausfällen oder zur langfristigen Unterstützung: Gemeinsam finden wir schnell und zuverlässig die passende Pflegekraft für Ihre Einrichtung.
Die Vermittlung von Pflegekräften bezeichnet den professionellen Prozess, bei dem qualifiziertes Pflegepersonal gezielt an Einrichtungen der Altenpflege oder andere Pflegeeinrichtungen vermittelt wird. Dabei fungieren spezialisierte Personalvermittlungen oder Agenturen als Bindeglied zwischen suchenden Einrichtungen und geeigneten Pflegefachkräften aus dem In- und Ausland.
Wichtige Kennzeichen der Vermittlung von Pflegekräften:
Pflegekräfte können an eine Vielzahl von Einrichtungen vermittelt werden, in denen pflegebedürftige Menschen betreut und versorgt werden. Je nach Bedarfslage, Spezialisierung und Versorgungsstruktur kommen unterschiedliche Einsatzorte infrage.
Typische Einrichtungen, in die Pflegekräfte vermittelt werden können:
Die Vermittlung von Pflegekräften umfasst verschiedene Berufsgruppen, die je nach Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Pflege eingesetzt werden können. Einrichtungen können gezielt nach Fachkräften oder Hilfskräften suchen, um ihren individuellen Personalbedarf zu decken.
Dabei reicht das Spektrum von examinierten Pflegefachkräften bis hin zu unterstützenden Kräften in der Grundpflege oder Betreuung. Auch Spezialisierungen – z. B. in der Demenzbetreuung oder bei medizinischen Assistenzaufgaben – sind möglich.
Pflegekraft-Typ | Typische Aufgaben | Qualifikation |
---|---|---|
Pflegefachkraft (examiniert, QN4) | Durchführung von Pflegeprozessen, Dokumentation, Medikamentengabe, Anleitung von Hilfskräften | Abgeschlossene Ausbildung in der Alten- oder Gesundheits- und Krankenpflege |
Pflegehilfskraft (QN2) | Unterstützung bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Mobilisation, Essenreichen) | Pflegebasiskurs oder Erfahrung im Pflegebereich |
Betreuungskraft nach § 43b SGB XI | Aktivierung, Alltagsbegleitung, Betreuung dementer Menschen | Qualifizierung laut gesetzlicher Vorgabe |
Hauswirtschaftskraft | Reinigung, Wäsche, Essenszubereitung, Unterstützung im Alltag | Keine formale Pflegeausbildung notwendig |
Gesundheitsassistent | Unterstützung bei Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung | 2- bis 3-jährige Ausbildung (abhängig vom Bundesland) |
Pflegehelfer, Pflegeassistent (1-2 jährig, QN3) | Grundpflege, Mithilfe bei therapeutischen Maßnahmen, Vitalzeichenkontrolle, einfache behandlungspflegerische Tätigkeiten im Rahmen der Delegation nach §63 SGB V unter Verantwortung einer Pflegefachkraft | 1-2 jährige schulische oder duale Ausbildung |
Fachkraft für außerklinische Intensivpflege | Pflege schwerstkranker Menschen (z. B. mit Beatmung) | Zusatzqualifikation in der Intensivpflege |
In Deutschland werden Pflegekräfte aus dem Ausland vermittelt, um dem hohen Personalbedarf in deutschen Pflegeeinrichtungen gerecht zu werden. Bei der Auswahl von Herkunftsländern spielen u. a. Qualifikationsniveau, Sprachkenntnisse, Anerkennungsverfahren und kulturelle Nähe eine wichtige Rolle.
Typische Herkunftsländer für die internationale Pflegekräftevermittlung:
Die Vermittlung von Pflegekräften lohnt sich für viele Einrichtungen der Altenpflege, weil sie den Zugang zu qualifiziertem Personal erheblich erleichtert – insbesondere angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels bzw. Pflegenotstands. Durch die Zusammenarbeit mit professionellen Vermittlungen lassen sich Personalengpässe effizient überbrücken und langfristige Stellen gezielt besetzen.
Neben Zeitersparnis und Fachkompetenz profitieren Einrichtungen auch von der rechtlichen Absicherung und organisatorischen Entlastung, die eine Vermittlung mit sich bringt. Das gilt ganz besonders bei internationalem Personal.
Vorteil | Erläuterung | Beispiel |
---|---|---|
Zeitersparnis | Vermittler übernehmen Bewerbersuche, Vorauswahl und Terminabsprachen | Die Heimleitung muss keine Anzeigen schalten oder Vorstellungsgespräche koordinieren |
Zugang zu qualifiziertem Personal | Vermittlungen greifen auf geprüfte Bewerberpools zu – auch international | Vermittlungsagentur findet passende Pflegekräfte – die Einrichtung hat die Wahl |
Rechtssicherheit | Unterstützung bei Arbeitsverträgen, Anerkennungsverfahren und Arbeitserlaubnis | Vermittler kümmert sich um die Berufsanerkennung ausländischer Abschlüsse |
Planbare Personalbesetzung | Personalengpässe können gezielt überbrückt werden | Die Einrichtung nutzt die Vermittlung zur Urlaubsvertretung im Sommer |
Kostentransparenz | Klare Vermittlungskosten statt laufender Recruiting-Ausgaben | Einmalige Vermittlungsgebühr statt laufender Anzeigenkosten |
Individuelle Auswahl | Vermittlungen achten auf fachliche und persönliche Passung | Pflegekraft mit Erfahrung in Demenzbetreuung für spezialisiertes Pflegeheim |
Entlastung der Stammbelegschaft | Neue Kräfte unterstützen das vorhandene Team und beugen Überlastung vor | Pflegehilfskraft entlastet das Fachpersonal im Tagdienst |
Langfristige Personalbindung | Viele Vermittlungen fokussieren sich auf dauerhafte Stellenbesetzungen | Pflegefachkraft wird nach Vermittlung direkt in die Einrichtung übernommen |
Die Vermittlung von Pflegekräften ist ein mehrstufiger Prozess, bei dem professionelle Agenturen oder Personalvermittler Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, geeignetes Personal zu gewinnen. Ziel ist es, passgenaue Pflegekräfte für den jeweiligen Bedarf zu finden, sei es für die stationäre Altenpflege, die ambulante Versorgung oder spezialisierte Pflegeeinrichtungen.
Im Zentrum steht dabei die enge Abstimmung zwischen Einrichtung und Vermittlungsdienst: Die Pflegeeinrichtung beschreibt ihren Personalbedarf, die Vermittlungsagentur übernimmt die Suche, prüft Qualifikationen und begleitet den gesamten Vermittlungsprozess. Gerade bei internationalen Kräften sind zusätzliche Schritte wie die Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder Visumsanträge Teil des Prozesses.
Typischer Ablauf der Vermittlung von Pflegekräften:
In Pflegeheimen und Seniorenresidenzen liegt der Schwerpunkt auf der dauerhaften Betreuung älterer Menschen mit oft hohem Pflegebedarf. Vermittelt werden hier vor allem examinierte Pflegefachkräfte und erfahrene Pflegehilfskräfte, die langfristig ins Team integriert werden sollen.
Für die mobile Pflege im häuslichen Umfeld sind Pflegekräfte gefragt, die eigenständig arbeiten können und über gute kommunikative Fähigkeiten verfügen. Vermittelt werden hier oft Pflegefachkräfte oder einjährig ausgebildete Pflegehelfer mit Führerschein und Deutschkenntnissen.
In klinischen Einrichtungen werden spezialisierte Fachkräfte wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Intensivpflegekräfte oder OP-Personal benötigt. Die Vermittlung erfolgt häufig über gezielte Qualifikationsprofile und setzt medizinische Zusatzkenntnisse sowie die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit voraus.
Hier werden Pflegekräfte und Betreuungspersonen vermittelt, die über soziale Kompetenz und Erfahrung in der Behindertenhilfe verfügen. Gefragt sind Assistenzkräfte, Heilerziehungspfleger oder Betreuungskräfte, die den Alltag der Bewohner begleiten und individuell unterstützen.
Diese Einrichtungen benötigen flexible Pflegekräfte, die kurzfristig einspringen oder saisonale Belastungsspitzen abdecken können. Vermittelt werden hier häufig Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte mit Erfahrung in der Alltagsbegleitung und Grundpflege.
Die Vermittlung von Pflegekräften über Sanapol basiert auf einem strukturierten und verlässlichen Prozess, der Pflegeeinrichtungen schnell und passgenau zu geeignetem Personal verhilft. Dabei setzt Sanapol auf langjährige Erfahrung, transparente Abläufe und persönliche Betreuung – sowohl für Einrichtungen als auch für die vermittelten Pflegekräfte.
Ein großer Vorteil liegt hierbei in der Kombination aus Fachkompetenz, Qualitätssicherung und enger Begleitung während des gesamten Vermittlungsprozesses. Ob stationäre Altenpflege, ambulanter Dienst oder spezialisierte Einrichtung: Sanapol berücksichtigt branchenspezifische Anforderungen und sorgt dafür, dass Pflegekräfte fachlich, sprachlich und menschlich zum Einsatzort passen.Die Vermittlung von Pflegekräften über Sanapol basiert auf einem strukturierten und verlässlichen Prozess, der Pflegeeinrichtungen schnell und passgenau zu geeignetem Personal verhilft. Dabei setzt Sanapol auf langjährige Erfahrung, transparente Abläufe und persönliche Betreuung – sowohl für Einrichtungen als auch für die vermittelten Pflegekräfte.
Ein großer Vorteil liegt hierbei in der Kombination aus Fachkompetenz, Qualitätssicherung und enger Begleitung während des gesamten Vermittlungsprozesses. Ob stationäre Altenpflege, ambulanter Dienst oder spezialisierte Einrichtung: Sanapol berücksichtigt branchenspezifische Anforderungen und sorgt dafür, dass Pflegekräfte fachlich, sprachlich und menschlich zum Einsatzort passen.
Für stationäre Pflegeeinrichtungen:
Für ambulante Pflegedienste:
Für spezialisierte Einrichtungen (z. B. Reha-Zentren, Behindertenhilfe):
Internationale Vermittlung:
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Die Kosten für die Vermittlung von Pflegekräften hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Qualifikation der gesuchten Fachkraft, dem Einsatzbereich und davon, ob es sich um deutsches oder internationales Personal handelt. Zusätzlich spielen auch die jeweiligen Leistungen der Vermittlungsagentur eine Rolle für die Gesamtkosten.
Pflegekraft-Typ | Art der Vermittlung | Kosten | Hinweise |
---|---|---|---|
Pflegefachkraft (inländisch) | Direkte Vermittlung | 3.000–6.000 € einmalig | Je nach Anbieter, Qualifikation und Region |
Pflegefachkraft in Teilzeit (inländisch) | Direkte Vermittlung | 1.500–3.500 € einmalig | Geringere Vermittlungskosten bei Teilzeitstellen |
Pflegefachkraft (international) | Vermittlung und Anerkennung | 6.000–10.000 € (und mehr) | Inklusive Sprachkurs, Anerkennung, Visum etc. |
Betreuungskraft nach § 43b SGB XI | Vermittlung national | 1.500–3.000 € einmalig | Meist kurzfristige Besetzung möglich |
Zeitarbeit in der Pflege (Leiharbeit) | monatliche Abrechnung | 30–45 € pro Stunde | Keine einmalige Gebühr, dafür aber langfristig sehr teuer |
Ja, ausländische Pflegekräfte können in Deutschland arbeiten, vorausgesetzt, sie erfüllen bestimmte gesetzliche und fachliche Anforderungen. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen je nach Herkunftsland (EU oder Drittstaat), insbesondere in Bezug auf Berufsanerkennung und Sprachkenntnisse.
– Anerkennung des Berufsabschlusses: Der ausländische Pflegeabschluss muss mit dem deutschen vergleichbar sein und offiziell anerkannt werden.
– Sprachkenntnisse: In der Regel wird ein Deutsch-Zertifikat auf dem Niveau B1 oder B2 (je nach Bundesland und Tätigkeit) verlangt.
– Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis: Drittstaatsangehörige benötigen ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit.
– Gesundheitliche Eignung: Ein ärztliches Attest zur physischen und psychischen Eignung ist erforderlich.
– Zuverlässigkeit: Ein polizeiliches Führungszeugnis oder vergleichbarer Nachweis aus dem Herkunftsland wird verlangt.
– Kenntnisse des deutschen Gesundheitssystems: In einigen Fällen sind Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen notwendig.
Pflegekräfte aus dem Ausland können in Deutschland eingestellt werden, wenn bestimmte formale und gesetzliche Schritte beachtet werden. Der Prozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und kann mit Unterstützung einer Vermittlungsagentur deutlich erleichtert werden.
1. Qualifikationsprüfung: Klärung, ob der ausländische Abschluss in Deutschland anerkannt werden kann
2. Antrag auf Berufsanerkennung: Einreichung aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Anerkennungsstelle
3. Sprachnachweis organisieren: In der Regel ist ein Deutsch-Zertifikat auf Niveau B1 oder B2 erforderlich
4. Visum oder Aufenthaltstitel beantragen: Für Drittstaatsangehörige über die deutsche Auslandsvertretung
5. Arbeitsvertrag erstellen: Der Vertrag muss die Bedingungen des Pflegeberufs in Deutschland erfüllen
6. Anmeldung bei Behörden: Es besteht eine Meldepflicht bei u. a. Kranken- und Sozialversicherung.
7. Integration und Einarbeitung sicherstellen: Unterstützung beim Start in den Berufsalltag und bei der Orientierung im Team.
Ausländische Pflegekräfte dürfen in Deutschland so lange arbeiten, wie ihr Aufenthaltstitel bzw. ihre Arbeitserlaubnis gültig ist. Diese sind oft zunächst befristet, aber mit der Möglichkeit zur Verlängerung oder unbefristeten Niederlassung. Voraussetzung dafür ist in der Regel ein bestehendes Arbeitsverhältnis und die erfolgreiche Anerkennung der Berufsqualifikation.
Bei Fachkräften aus EU-Staaten gibt es keine zeitliche Begrenzung, während Drittstaatsangehörige zunächst meist eine auf mehrere Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, die bei fortbestehender Beschäftigung verlängert oder entfristet werden kann.
Um an ausländische Pflegekräfte zu gelangen, können Pflegeeinrichtungen entweder selbst international rekrutieren oder mit spezialisierten Vermittlungsagenturen zusammenarbeiten. Während die eigenständige Suche oft aufwendig ist und gute Kenntnisse über Anerkennungsverfahren, Visaregeln und Sprachanforderungen voraussetzt, bietet eine professionelle Vermittlung deutlich mehr Sicherheit und Zeitersparnis.
Sanapol unterstützt Pflegeeinrichtungen dabei, qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland zu finden: rechtssicher, transparent und individuell abgestimmt auf den Personalbedarf. Dabei begleitet Sanapol den gesamten Prozess von der Vorauswahl geeigneter Kandidaten über die Anerkennung bis zur erfolgreichen Integration am Arbeitsplatz.
Die Kosten für ausländische Pflegekräfte in Deutschland variieren je nach Qualifikation, Herkunftsland, Vermittlungsweg und zusätzlichen Leistungen wie Sprachkurs, Anerkennungsverfahren oder Integrationshilfe. Besonders bei Drittstaatsangehörigen können neben dem Gehalt auch Gebühren für Visum, Unterbringung und Betreuung durch eine Agentur anfallen.
Kosten-Beispiele:
– Vermittlung einer Pflegefachkraft (international): ca. 6.000 – 10.000 € (einmalige Vermittlungsgebühr)
– Sprachkurs und Anerkennungskosten: ca. 1.500 – 3.000 €
– Reisekosten & erste Unterkunft: ca. 500 – 1.500 €
– Gehalt Pflegefachkraft (nach Anerkennung): ca. 2.800 – 3.500 € brutto/Monat
– Gehalt Pflegekraft in Anerkennungsphase (mit Anpassungslehrgang): ca. 2.000 – 2.400 € brutto/Monat
Ausländische Pflegekräfte werden von der jeweiligen Pflegeeinrichtung bezahlt, bei der sie angestellt sind. Das gilt sowohl für stationäre Einrichtungen als auch für ambulante Dienste – unabhängig davon, ob die Pflegekraft direkt oder über eine Vermittlungsagentur beschäftigt wird.
Sofern die Pflegekraft über einen entsendenden Dienstleister angestellt ist, zahlt die Einrichtung eine vertraglich vereinbarte Vergütung an diesen Anbieter, nicht direkt an die Pflegekraft.