Sie suchen eine Pflegekraft aus dem Ausland?
Wir finden für Sie die passende Pflegekraft. Schnelle Unterstützung zuhause dank eines Netzwerks mit über 400 Pflegekräften im In- und Ausland.
Die Entscheidung, Pflegekräfte aus dem Ausland einzustellen, basiert oft auf der dringenden Notwendigkeit, dem Pflegenotstand (Fachkräftemangel im Pflegebereich) entgegenzuwirken. In Deutschland reicht das Angebot an qualifizierten Pflegekräften nicht aus, um die steigende Nachfrage nach einer Pflege zuhause zu decken.
Pflegekräfte aus dem Ausland können diese Lücke füllen und sicherstellen, dass Patienten die nötige Betreuung erhalten. Gleichzeitig profitieren auch die Pflegekräfte selbst: Sie erhalten die Chance, in einem stabilen Arbeitsumfeld zu arbeiten, ihre beruflichen Fähigkeiten zu erweitern und wertvolle internationale Erfahrungen zu sammeln.
Das sind die wichtigsten Vorteile von Pflegekräften aus dem Ausland im Überblick:
In Deutschland arbeiten etwa 270.000 Pflegekräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit (Stand 2023). Dies entspricht rund 16 % aller Beschäftigten in der Pflege.
Der Großteil dieser Pflegekräfte aus dem Ausland stammt aus sogenannten Drittstaaten (65 %), während der Rest aus EU-Ländern kommt. Zu den häufigsten Herkunftsländern zählen Polen, Bosnien und Herzegowina, die Türkei, Kroatien und Rumänien. Auch Pflegekräfte vom Westbalkan, insbesondere aus Serbien, haben durch die Westbalkanregelung in großer Zahl eine Beschäftigung in Deutschland gefunden.
Die wichtigsten Fakten zu Pflegekräften aus dem Ausland:
Viele private Pflegekräfte aus dem Ausland kommen aus Ländern mit traditionell hohem Interesse an der Arbeit in der Pflege. Besonders osteuropäische Länder wie Polen, Rumänien und Kroatien stellen einen großen Anteil der ausländischen Pflegekräfte.
Darüber hinaus gewinnen Länder außerhalb Europas wie die Philippinen und Vietnam zunehmend an Bedeutung, da sie gezielt Pflegepersonal ausbilden und dieses für den deutschen Arbeitsmarkt vorbereiten.
Die Herkunftsländer ausländischer Pflegekräfte in Deutschland sind in der Regel:
Pflegekräfte aus dem Ausland unterstützen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und private Haushalte dabei, den steigenden Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zu decken. Diese Fachkräfte bringen oft wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen aus ihren Herkunftsländern mit und tragen wesentlich dazu bei, die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Die Leistungen und Aufgaben von Pflegekräften aus dem Ausland sind daher je nach Fertigkeiten, Fähigkeiten bzw. Ausbildung beispielsweise:
Die gesetzliche Grundlage für diese Tätigkeiten schafft für Pflegekräfte aus dem Ausland ein neues Gesetz – das sogenannte Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Pflegekräfte aus dem Ausland dürfen in Deutschland keine medizinische Behandlungspflege durchführen – es sei denn, sie sind als Pflegefachkräfte anerkannt.
Das liegt daran, dass medizinische Maßnahmen wie die Vergabe von Medikamenten oder die Versorgung von Wunden besondere Qualifikationen erfordern, die in Deutschland u. a. durch das Pflegeberufegesetz geregelt sind.
Diese Aufgaben dürfen Pflegekräfte aus dem Ausland ohne entsprechende Qualifikation nicht übernehmen:
Um eine Pflegekraft aus dem Ausland zu beschäftigen, gibt es verschiedene Wege. Häufig erfolgt die Vermittlung über spezialisierte Agenturen, die sich auf die Anwerbung und Integration von Pflegepersonal aus Osteuropa, Asien oder anderen Regionen spezialisiert haben.
Diese Agenturen kümmern sich um die Rekrutierung, die behördlichen Anforderungen wie Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sowie um Sprachkurse oder Qualifikationsnachweise. Alternativ können Sie auch selbst aktiv werden – z. B. durch Stellenanzeigen in internationalen Netzwerken oder auf Online-Plattformen.
Um den damit verbundenen organisatorischen Aufwand zu reduzieren, unterstützt Sie Sanapol bei der Suche nach einer passenden Pflegekraft aus dem Ausland:
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Eine Pflegekraft aus dem Ausland muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Außerdem müssen die Arbeitsverträge von Pflegekräften verschiedene arbeitsrechtliche Vorgaben zu Bezahlung, Arbeitszeiten und Urlaubstagen erfüllen.
Die Aufenthaltsdauer einer ausländischen Pflegekraft in Deutschland hängt von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Pflegekräfte aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Arbeitsvisum, das an einen konkreten Arbeitsvertrag gebunden ist. Die Gültigkeitsdauer des Visums richtet sich dann nach der Laufzeit des Arbeitsvertrags, kann aber auch auf bis zu 3 Jahre befristet werden. Eine Verlängerung ist möglich.
Für Pflegekräfte aus EU-Ländern gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das bedeutet, sie können ohne zeitliche Beschränkung und Visum in Deutschland arbeiten – und bleiben, solange sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder aktiv Arbeit suchen.
Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland hängen von verschiedenen Faktoren ab und können je nach Herkunftsland, Qualifikation und Beschäftigungsmodell stark variieren.
In der Regel liegen die monatlichen Kosten für eine Vollzeitpflegekraft zwischen ab 2.000 bis 3.500 € (inklusive Unterkunft, Verpflegung und Sozialabgaben).
So setzen sich die Kosten für Pflegekräfte aus dem Ausland zusammen:
Die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland, die über eine Agentur vermittelt wird, variieren stark und hängen von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen u. a. die Qualifikationen der Pflegekraft, ihre Sprachkenntnisse, die Vertragsdauer und die Aufgaben, die sie übernehmen soll.
Zwar liegen die monatlichen Kosten zwischen 2.500 und 4.000 € – dafür bietet eine Agentur aber zahlreiche Vorteile:
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Die Kosten für eine ausländische Pflegekraft werden nicht direkt von der Krankenkasse übernommen, stattdessen zahlt die Pflegekasse Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die zur Finanzierung der häuslichen Pflege genutzt werden können.
Die genaue Höhe dieser Zuschüsse hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab.
Damit die Pflegekasse Zuschüsse für die Pflege durch eine ausländische Pflegekraft gewährt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Je höher der Pflegegrad ist, desto höher ist die Pflegesachleistung bzw. das Pflegegeld für die Pflegekraft aus dem Ausland.
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 796 € | 347 € |
3 | 1.497 € | 599 € |
4 | 1.859 € | 800 € |
5 | 2.299 € | 990 € |
Daneben haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen der Pflegekasse:
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige zudem Anspruch auf weitere Pflegeleistungen:
Schritt 1: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um einen Antrag auf Pflegegrad zu stellen.
Schritt 2: Lassen Sie die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) prüfen.
Schritt 3: Nutzen Sie die Zeit bis zur Bewilligung für kurzfristige Unterstützung – z. B. über ambulante Pflegedienste oder kurzfristige Leistungen der Krankenkasse.
Schritt 4: Holen Sie sich Unterstützung bei der Antragstellung von Beratungsstellen oder Vermittlungsagenturen.
Pflegekräfte aus dem Ausland leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung im deutschen Gesundheitssystem. Um diesen Fachkräften den Einstieg zu erleichtern, gibt es verschiedene Zuschüsse und Förderungen. Diese können je nach Bundesland und Arbeitgeber variieren, umfassen aber in der Regel Unterstützung bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, Sprachkursen und Reisekosten.
Zuschuss | Beschreibung | Voraussetzungen |
Anerkennung | Erstattung der Gebühren für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse | Vorlage von Rechnungen und Anerkennungsbescheid |
Sprachkurse | Finanzierung oder Bezuschussung von Deutsch-Kursen | Teilnahmenachweis |
Umzug | Zuschüsse für Umzug und Reisekosten nach Deutschland | Belege für die entstandenen Kosten |
Wohnung | Unterstützung bei der Wohnungssuche und Übernahme von Kaution oder erster Monatsmiete | Arbeitsvertrag in der Pflegebranche |
Weiterbildung | Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen | Zustimmung des Arbeitgebers |
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Ja, Pflegekräfte aus dem Ausland sind sinnvoll. Sie helfen, die Lücken im Gesundheitssystem zu schließen, indem sie in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern dringend benötigte Unterstützung leisten.
Viele dieser Fachkräfte bringen zudem wertvolle Qualifikationen und Erfahrung mit, die die Qualität der Pflege verbessern können. Außerdem sorgen sie dafür, dass die Versorgung der Patienten auch bei steigendem Bedarf gewährleistet ist.
Pflegekräfte aus dem Ausland unterstützen Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und private Haushalte, indem sie folgende Aufgaben übernehmen:
– Unterstützung bei der Grundpflege
– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitsversorgung
– Durchführung einfacher medizinischer Aufgaben
– Betreuung und Aktivierung von Patienten
– Unterstützung im Haushalt
– Dokumentation von Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
– Zusammenarbeit mit Angehörigen und medizinischem Fachpersonal
Pflegekräfte aus dem Ausland, die keine spezielle Qualifikation oder Zulassung als Fachkraft in ihrem Arbeitsland haben, dürfen keine ärztlichen oder spezialisierten medizinischen Aufgaben übernehmen, die eine staatliche Anerkennung oder spezielle Ausbildung erfordern.
Dazu zählen u. a. Verabreichung von Injektionen oder Infusionen, Wundversorgung oder andere invasive Maßnahmen, diagnostische Tätigkeiten wie das Erstellen von Behandlungsplänen und Verordnung von Medikamenten oder Änderungen ihrer Dosierung. Diese Tätigkeiten bleiben approbierten medizinischen Fachkräften vorbehalten, um die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu gewährleisten.
Das Gehalt einer ausländischen Pflegekraft in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab wie ihrer Qualifikation, Berufserfahrung, dem Bundesland und dem Tarifvertrag, nach dem sie bezahlt wird. In der Regel liegt das Einstiegsgehalt für Pflegekräfte mit abgeschlossener Ausbildung zwischen 2.000 und 3.500 € im Monat.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Pflege aus dem Ausland hängen von verschiedenen Faktoren ab:
– Herkunftsland der Pflegekraft: Pflegekräfte aus Polen, Rumänien oder Bulgarien sind häufig kostengünstiger als solche aus Westeuropa.
– Qualifikation der Pflegekraft: Pflegekräfte mit umfangreicher Ausbildung oder spezialisierten Fähigkeiten (z. B. in der Altenpflege) verlangen in der Regel höhere Gehälter.
– Aufgabenbereich: Wenn die Pflegekraft auch medizinische Tätigkeiten übernimmt, steigen die Kosten.
– Arbeitszeitmodell: Bei einer echten 24-Stunden-Betreuung können zusätzliche Kosten entstehen, da eine einzige Person nicht durchgehend arbeiten darf.
Durchschnittlich kostet eine 24-Stunden-Pflege aus dem Ausland zwischen 2.000 bis 3.500 € im Monat.
Nein, die Kosten für eine Pflegekraft aus dem Ausland müssen Sie nicht allein tragen. Bei einem anerkannten Pflegegrad unterstützen Pflegekasse und Krankenkasse mit verschiedenen Zuschüssen. Ab Pflegegrad 2 besteht zudem ein Anspruch auf die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld.