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Pflege zuhause: Unterstützung & Mobilität im Alltag

Weil immer weniger Menschen in Senioren- oder Pflegeheimen betreut werden wollen, gewinnt die Pflege zuhause immer mehr Bedeutung. Sie ist dabei aber nicht nur eine emotionale Entscheidung, sondern auch eine organisatorische Herausforderung, die umfassende Planung und Informationen erfordert. Wir geben Ihnen einen Überblick über Voraussetzungen, Leistungen und Kosten der Pflege zuhause.

Pflege zuhause Sanapol Magazin
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  • 02.12.2024
  • Zuletzt aktualisiert 26.03.2025

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Pflege zuhause bietet individuelle Unterstützung von Pflegebedürftigen in vertrauter Umgebung.
  • Sie wird oft durch Familienangehörige oder professionelle Pflegekräfte geleistet.
  • Zur Pflege zuhause gehören verschiedene Leistungen wie die Grundpflege, medizinische Pflege und hauswirtschaftliche Unterstützung.
  • Sie kann kostengünstiger sein als die Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Pflegebedürftige haben Anspruch auf u. a. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, um die Kosten für die Pflege zuhause zu finanzieren.


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1. Wann lohnt sich die Pflege zuhause?

Die Pflege zuhause lohnt sich, wenn der Pflegebedürftige weiterhin in seiner vertrauten Umgebung leben möchte und die räumlichen sowie personellen Voraussetzungen gegeben sind. 

Besonders für Menschen, die eine enge emotionale Bindung an ihr Zuhause haben, kann dies die Lebensqualität deutlich steigern. Angehörige spielen hierbei oft eine zentrale Rolle und können je nach Möglichkeit professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste hinzuziehen, um die Betreuung sicherzustellen.

Gründe für die Pflege zuhauseZiele der Pflege zuhause
– Verbleib in der gewohnten Umgebung
– Vermeidung von Stress durch Umzug in ein Pflegeheim
– Nähe zu Familie und Freunden
– Individuelle und persönliche Pflege
– Förderung der Selbstständigkeit
– Verbesserung der Lebensqualität
– Aufbau einer vertrauten Betreuungssituation
– Stärkung sozialer Kontakte und familiärer Bindungen


Wann ist die Pflege zuhause nicht mehr möglich?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Pflege zuhause nicht mehr möglich – dann kann eine stationäre Pflegeeinrichtung die bessere Lösung sein, um sowohl die Lebensqualität der betroffenen Person als auch die der Angehörigen zu sichern.

Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • Schwere Pflegebedürftigkeit: Wenn der Pflegeaufwand rund um die Uhr notwendig ist und über die Kapazitäten der Angehörigen hinausgeht.
  • Komplexe medizinische Versorgung: Wenn Bedarf an kontinuierlicher Überwachung durch medizinisches Fachpersonal oder am Einsatz spezieller Geräte besteht.
  • Fehlende räumliche Voraussetzungen: Wenn das Zuhause nicht barrierefrei ist und keine Umbauten möglich sind.
  • Überforderung der Angehörigen: Wenn physische oder psychische Belastungen der pflegenden Person zu hoch werden.
  • Finanziellen Herausforderungen: Wenn die Kosten für ambulante Pflegedienste oder notwendige Anpassungen im Haushalt nicht tragbar sind.
  • Gefährdung der Sicherheit: Wenn aggressives Verhalten, Weglauftendenzen oder ein hohes Sturzrisiko besteht.


2. Welche Vor- und Nachteile hat die ambulante Pflege zuhause?

Die ambulante Pflege zuhause ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, was oft zu einem höheren Wohlbefinden beiträgt. Sie bietet Flexibilität und individuelle Betreuung, da die Leistungen der Pflegekraft für zuhause auf die spezifischen Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt werden können. 

Gleichzeitig bringt sie Herausforderungen mit sich, wie die Organisation der Pflegekräfte und die Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit, was zu Belastungen für Angehörige führen kann.

VorteileNachteile
– Erhalt der gewohnten Umgebung
– Persönliche und individuelle Betreuung möglich
– Förderung der Selbstständigkeit
– Flexibilität bei der Wahl von Leistungen
– Oft kostengünstiger als stationäre Pflege
– Hoher organisatorischer Aufwand für die Angehörigen
– Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Pflegekräften
– Begrenzter Zugang zu technischen Hilfsmitteln
– Hohe emotionale und physische Belastung der Angehörigen
– Begrenzte medizinische Überwachung vor Ort


3. Was braucht man für die Pflege zuhause?

Für die Pflege zuhause benötigt man eine Kombination aus fachlichen Kenntnissen, organisatorischen Fähigkeiten und der richtigen Ausstattung. Wichtig ist es, zunächst den individuellen Pflegebedarf der zu betreuenden Person zu ermitteln. Dazu gehören die körperlichen, psychischen und sozialen Bedürfnisse. 

Außerdem sollte das Wohnumfeld entsprechend angepasst werden, um eine barrierefreie und sichere Umgebung zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei immer die optimale Versorgung der zu betreuenden Person.

  • Fachkenntnisse: Basiswissen zur Pflege, Schulungen oder Kurse
  • Barrierefreiheit: Haltegriffe, rutschfeste Matten, Treppenlifte oder angepasste Möbel
  • Pflegehilfsmittel: Pflegebett mit verstellbarem Lattenrost, Rollstuhl, Gehwagen oder andere Mobilitätshilfen sowie Hygieneprodukte (Windeln, Einlagen, Desinfektionsmittel)
  • Medizinische Ausstattung: Blutdruckmessgerät, Thermometer, Verbandsmaterial.
  • Unterstützungsangebote: Pflegedienst, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Unterstützer oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige


4. Was gehört alles zur Pflege zuhause?

Die Pflege zuhause umfasst eine Vielzahl an Aufgaben, die darauf abzielen, die Lebensqualität von pflegebedürftigen Personen in ihrer vertrauten Umgebung zu erhalten und zu verbessern. 

Neben der Unterstützung bei der Körperpflege gehören auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, medizinische Versorgung sowie soziale und emotionale Betreuung dazu. Dabei steht die individuelle Anpassung der Pflege an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person im Vordergrund.

Zu den typischen Aufgaben bei der Pflege zuhause gehören:


Körperpflege:

  • Hilfe beim Waschen, Duschen oder Baden
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Haar- und Nagelpflege
  • Mund- und Zahnhygiene


Medizinische Versorgung:

  • Verabreichung von Medikamenten
  • Wundversorgung
  • Blutzuckermessung und Insulinverabreichung


Mobilität und Aktivierung:

  • Hilfe beim Aufstehen, Hinsetzen und Gehen
  • Unterstützung bei der Nutzung von Hilfsmitteln (z. B. Rollator, Rollstuhl)
  • Durchführung von Bewegungsübungen


Hauswirtschaftliche Unterstützung:

  • Einkaufen und Kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Waschen und Bügeln von Kleidung


Soziale und emotionale Betreuung:

  • Gespräche und Gesellschaft leisten
  • Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Tagesablaufs


Administrative Aufgaben:

  • Organisation von Pflegediensten oder Therapien
  • Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • Dokumentation der Pflege


Was dürfen Angehörige bei der Pflege zuhause nicht?

Angehörige, die Pflege leisten, dürfen ohne entsprechende Ausbildung keine medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten übernehmen – diese sind rechtlich Pflegefachkräften vorbehalten. Dazu gehören z. B. das Verabreichen von Medikamenten, das Legen von Kathetern oder das Durchführen von Wundverbänden. Diese Tätigkeiten dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden. 

Außerdem dürfen Angehörige keine pflegerischen Entscheidungen treffen, die gegen den Willen der pflegebedürftigen Person verstoßen. Das bedeutet für pflegende Angehörige:

  • Keine medizinischen Eingriffe
  • Kein eigenmächtiges Verabreichen von Medikamenten
  • Beachtung des Selbstbestimmungsrechts
  • Keine Übernahme ohne entsprechende Einweisung


Die Pflege eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Unterstützung und Expertise erfordert. Mit Sanapol haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie umfassend berät und bei der Organisation der Pflege professionell unterstützt. Jetzt kostenlos beraten lassen.


5. Wie viel kostet die Pflege zuhause?

Die Kosten für die Pflege zuhause variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist der Pflegebedarf des Patienten – also ob es sich um Grundpflege (Hilfe beim Waschen oder Anziehen) oder auch um medizinische Versorgung (z. B. Verbandswechsel) handelt. 

Zudem spielen die Häufigkeit der Betreuung, die Qualifikation der Pflegekräfte und regionale Unterschiede eine Rolle. Auch zusätzliche Leistungen wie Haushaltshilfe, Nachtpflege oder spezielle Betreuung bei Demenz können die Gesamtkosten beeinflussen.

Die monatlichen Kosten für die häusliche Pflege beginnen bei etwa 1.500 € für wenige Stunden Betreuung pro Woche und können auf über 5.000 € ansteigen, wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachkräfte notwendig ist. 

Teilweise übernehmen aber Pflegekassen einen Teil der Kosten – abhängig vom Pflegegrad der Person. Die folgenden Kosten-Beispiele sind zur ersten Orientierung gedacht:

  • Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst: ca. 20–50 € pro Besuch
  • 24-Stunden-Pflege: ca. 2.500–4.000 € pro Monat
  • Medizinische Pflege: ca. 30–80 € pro Einsatz
  • Haushaltshilfe: ca. 15–30 € pro Stunde
  • Nachtpflege: ca. 100–200 € pro Nacht


6. Was zahlt die Pflegekasse für die Pflege zuhause?

Die Pflegekasse unterstützt die Pflege zuhause durch Pflegegeld und Pflegesachleistungen – in Abhängigkeit vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. 

Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Personen erfolgt. Pflegesachleistungen werden hingegen für die professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste bereitgestellt. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und deckt die Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung ab.

Aktuell (Stand 2025) wird die Pflege zuhause wie folgt unterstützt:

PflegegradPflegesachleistungPflegegeld
10 €0 €
2796 €347 €
31.497 €599 €
41.859 €800 €
52.299 €990 €


Wichtig zu wissen: Die Höhe der Unterstützung hängt vom individuellen Pflegebedarf ab, wobei Angehörige durch Kombinationsmöglichkeiten von Geld- und Sachleistungen spürbar entlastet werden können.


Welche weiteren Zuschüsse gibt es ab Pflegegrad 1 für die Pflege zuhause?

Ab Pflegegrad 1 stehen pflegebedürftigen Personen verschiedene finanzielle und sachliche Zuschüsse zur Verfügung, um die Pflege zuhause zu erleichtern. Dazu zählen Leistungen wie der Entlastungsbetrag, die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln und Unterstützung bei Wohnraumanpassungen. 

Diese Zuschüsse sollen dazu beitragen, die Pflege zuhause besser zu organisieren und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person sowie der pflegenden Angehörigen zu verbessern. Die jeweiligen Leistungen können individuell nach Bedarf und Voraussetzungen kombiniert werden.

Dazu gehören Zuschüsse wie:

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich für Alltags- und Betreuungsleistungen
  • Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich für Hilfsmittel
  • Zuschüsse für Wohnraumanpassungen: bis zu 4.180 € für Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts oder barrierefreie Umbauten
  • Beratungsbesuche: kostenfreie Pflegeberatung durch zugelassene Pflegeberater oder Pflegedienste
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag: Zuschüsse für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote
  • Teilnahme an Pflegekursen: kostenfreie Kurse für pflegende Angehörige zur besseren Unterstützung der Pflegebedürftigen.


Welche weiteren Zuschüsse gibt es ab Pflegegrad 2 für die Pflege zuhause?

Ab Pflegegrad 2 gibt es weitere finanzielle Unterstützungen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen den Alltag erleichtern. Neben dem Pflegegeld für selbst organisierte Pflege durch Angehörige oder Freunde stehen Sachleistungen für die Inanspruchnahme von Pflegediensten zur Verfügung. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, der z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt werden kann.

Dazu gehören Zuschüsse wie:

  • Pflegegeld: monatliche Unterstützung für die private Pflege für zuhause
  • Pflegesachleistungen: Finanzierung von professionellen Pflegediensten
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbauten
  • Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € pro Monat


Die Pflege zuhause kann Angehörige vor völlig neue Herausforderungen stellen. Deshalb ist es wichtig, alle verfügbaren Unterstützungen auszuschöpfen. Mit Sanapol haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie umfassend berät und bei der Organisation der Pflege professionell unterstützt.


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7. FAQ zur Pflege zuhause

Was zählt alles zur Pflege von Angehörigen?

Pflege von Angehörigen zuhause umfasst eine Vielzahl an Aufgaben, die darauf abzielen, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person sicherzustellen. Sie erfordert nicht nur körperliche Unterstützung, sondern auch emotionale Zuwendung, organisatorisches Geschick und häufig die Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkräften. 

Dabei sind die häufigsten Aufgaben:

– Körperliche Pflege: Unterstützung bei der Körperhygiene, Ankleiden und Toilettengängen
– Medizinische Versorgung: Verabreichen von Medikamenten, Überwachung von Vitalwerten, Wundversorgung und Kommunikation mit Ärzten oder Pflegediensten
– Haushaltsführung: Einkaufen, Kochen, Putzen und Wäsche waschen
– Mobilitätshilfen: Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Umlagern oder Fortbewegen
– Organisation: Terminabsprachen mit Ärzten, Beantragung von Pflegehilfsmitteln oder Pflegegeld sowie Koordination mit anderen Helfern
– Begleitung: Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten

Ist die Pflege von Angehörigen zuhause steuerlich absetzbar?

Ja, die Pflege von Angehörigen zuhause ist in Deutschland steuerlich absetzbar – entweder als außergewöhnliche Belastungen oder als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. 

Für außergewöhnliche Belastungen ist entscheidend, dass die Pflege medizinisch notwendig ist und die Ausgaben den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Dazu zählen u. a. Kosten für Pflegehilfsmittel, Pflegekräfte oder Umbauten im Haus, die der Pflege dienen.

Alternativ können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Beschäftigung von Pflegepersonal oder Haushaltshilfen von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist ein Steuerbonus von bis zu 20 % der Kosten, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr, möglich. Wichtig ist, dass die Zahlungen per Überweisung erfolgen und durch Rechnungen dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden können.

Wie viel kostet die Unterstützung durch eine Pflegekraft zuhause?

Die Kosten für die Unterstützung durch eine private Pflegekraft hängen von verschiedenen Faktoren ab – wie dem Umfang der Pflege, der Qualifikation der Pflegekraft und der Dauer des Einsatzes. 

In Deutschland liegen die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung durch eine Pflegekraft bei 2.000 bis 3.500 € im Monat. Ambulante Pflegedienste, die stundenweise unterstützen, berechnen je nach Leistung oft zwischen 20 und 50 € pro Stunde. 

Werden Angehörige für die Pflege zuhause bezahlt?

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass Angehörige für die Pflege von Familienmitgliedern zuhause bezahlt werden. Die Pflegeversicherung bietet hier verschiedene Leistungen an, um die Pflege zuhause zu unterstützen. 

Eine gängige Option ist das sogenannte Pflegegeld, das an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird, wenn sie die Pflege zuhause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen in Anspruch nimmt. Allerdings ist die Bezahlung durch die Pflegeversicherung nicht dasselbe wie ein reguläres Arbeitsverhältnis – es handelt sich lediglich um eine finanzielle Unterstützung zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Können sich Angehörige für die Pflege zuhause freistellen lassen?

Ja, Angehörige können sich unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflege von Familienmitgliedern zuhause freistellen lassen. In Deutschland gibt es dafür die Möglichkeit, eine Pflegezeit oder eine Familienpflegezeit in Anspruch zu nehmen. 

Die Pflegezeit ermöglicht es, bis zu 6 Monate von der Arbeit freigestellt zu werden, um ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu betreuen. Während der Familienpflegezeit, die bis zu 2 Jahre dauern kann, kann eine Teilzeitbeschäftigung bestehen bleiben. In beiden Fällen haben die Angehörigen Anspruch auf finanzielle Unterstützung – z. B. durch das Pflegeunterstützungsgeld. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person in der Familie lebt und mindestens Pflegegrad 1 hat.