Sie suchen eine Pflegekraft für die häusliche Pflege?
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Bei der häuslichen Pflege (auch ambulante Pflege) werden pflegebedürftige Menschen zuhause gepflegt – und nicht in einem Alten- oder Pflegeheim. Die notwendigen Pflegetätigkeiten werden dann von pflegenden Angehörigen, Pflegediensten oder einer Pflegekraft für zuhause (der sogenannten 24-Stunden-Pflegekraft) übernommen.
Die häusliche Pflege wird individuell gestaltet – die Pflegeleistungen richten sich also nach der Pflegebedürftigkeit der betreuten Person. Je nach Pflegebedarf kann die Pflege einmal wöchentlich oder mehrmals am Tag erfolgen und auch Tätigkeiten im Haushalt umfassen.
Wer nicht in einem Alten- oder Pflegeheim gepflegt werden möchte, für den stellt die häusliche Pflege eine Alternative dar: Er bekommt in seiner vertrauten Umgebung die individuelle Pflege, die er braucht.
Neben vielen weiteren Gründen, die für eine solche Pflege sprechen, gibt es aber auch Gegenargumente. Das sind die Vorteile und Nachteile im Überblick:
Vorteile der häuslichen Pflege | Nachteile der häuslichen Pflege |
Vertrautes Umfeld: Der Pflegebedürftige kann zuhause wohnen und muss nicht in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen. | Familiäre Belastung: Pflegende Angehörige sind oft stark an der Pflege beteiligt – und dadurch physisch & psychisch stark beansprucht. |
Vertraute Bezugspersonen: Der Pflegebedürftige kennt die Pflegekräfte und wird von seinem Hausarzt oder bekannten Fachärzten weiter betreut. | Zeitaufwendige Organisation: Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen müssen Pflegedienste, Ärzte, Therapeuten usw. koordinieren und richten den Alltag auf Pflege aus. |
Selbstbestimmung: Der Pflegebedürftige kann seinen Alltag zuhause weitestgehend frei gestalten. | Soziale Kontakte: Eine Pflege zuhause kann den Pflegebedürftigen sozial isolieren, wenn es kaum soziale Kontakte außerhalb der Pflege gibt. |
Selbstständigkeit: Der Pflegebedürftige kann tägliche Aufgaben übernehmen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. | |
Stabilisierung: Der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen kann gestärkt und unnötige Krankenhaus-Aufenthalte vermieden werden. | |
Kostenersparnis: Der Pflegebedürftige kann im Vergleich zu einer stationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim Geld sparen. |
Die häusliche Pflege eignet sich für Menschen, die für eine stationäre Einrichtung ihre Wohnung nicht verlassen wollen und die eng mit ihrem sozialen Umfeld verbunden sind.
Auch medizinische Gründe können für die häusliche Pflege sprechen – wenn z. B. bei Demenz mit einem Umzug und einer neuen ungewohnten Umgebung negative Auswirkungen auf den Pflegebedürftigen verbunden sind.
Eine weitere wichtige Rolle spielt der Pflegeaufwand – desto geringer dieser ist, umso mehr bietet sich eine solche Pflege für den Pflegebedürftigen an.
Zudem muss der Pflegebedarf durch Angehörige oder Pflegekräfte abgesichert werden können und die Wohnung ggf. barrierefrei sein.
Die medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf können bei der häuslichen Pflege Angehörige, ein Pflegedienst oder eine private Pflegekraft für Zuhause übernehmen:
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Die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst wird einmal jährlich vom Medizinischen Dienst (MD) bei der sogenannten Pflege-Qualitätsprüfung überprüft. Diese Überprüfung soll die Qualitätsstandards in der Pflege und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der Pflege sicherstellen.
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegegeld erhalten und für ihre häusliche Pflege keinen Pflegedienst beauftragt haben, müssen laut § 37 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) in regelmäßigen Abständen an einer Beratung zur Pflege (auch Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch) teilnehmen.
Diese Beratung zuhause wird von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes, einem von der Pflegekasse beauftragten Dienstleister oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt. Damit soll die Qualität in der Pflege gesichert und pflegende Angehörige oder eine 24-Stunden-Pflegekraft unterstützt werden.
Je nach Pflegebedarf der pflegebedürftigen Person umfasst die häusliche Pflege folgende Leistungen:
Angehörige dürfen in der häuslichen Pflege keine Leistungen übernehmen, die zur medizinischen Behandlungspflege gehören. Das sind z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruckmessung, Verbandswechsel, Wundversorgung und vieles mehr. Diese Pflegeleistungen dürfen nur von Pflegefachkräften übernommen werden.
Sie suchen eine 24-Stunden-Pflegekraft für zuhause, die die medizinische Behandlungspflege übernehmen darf?
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Jeder Pflegebedürftige, der sich lieber zuhause pflegen lassen will, darf die Leistungen der häuslichen Pflege laut § 37 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegekasse über Pflegegeld und Pflegesachleistungen meist einen Teil der Kosten für die häusliche Pflege – sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Wer für die häusliche Pflege eine 24-Stunden-Pflegekraft beauftragt, muss zuhause bestimmte Voraussetzungen schaffen:
Auch wenn die 24-Stunden-Pflegekraft 24 Stunden vor Ort ist, darf sie nur 40 Stunden pro Woche arbeiten und hat einen gesetzlichen Anspruch auf Freizeit und Ruhezeiten.
Die Kosten für die häusliche Pflege lassen sich nicht pauschal angeben. Das liegt daran, dass die Kosten abhängig von der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit einer Person sind. Je mehr Pflegeleistungen notwendig sind, desto höher sind die Kosten für die Pflege.
Aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns kostet eine Pflegehilfskraft (Grundpflege & Haushalt) ab 15,50 € pro Stunde – eine Pflegefachkraft (Grundpflege, Haushalt & medizinische Behandlungspflege) kostet ab 17,10 €.
Je nachdem, welche Pflegeleistungen notwendig sind bzw. welcher Pflegegrad vorliegt, kostet häusliche Pflege ca. 500 bis 3.500 €.
Vom Pflegegrad hängt auch ab, wie viel Pflegegeld die Pflegebedürftigen als Zuschuss von der Pflegekasse bekommen.
Die Kosten für die häusliche Pflege übernimmt die Pflegekasse. Erbringt ein Pflegedienst die Pflegeleistungen, rechnet er diese als Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Lassen sich Pflegebedürftige von einem Angehörigen oder einer 24-Stunden-Pflegekraft zuhause pflegen, zahlt die Pflegekasse dafür Pflegegeld aus.
Teilen sich ein Pflegedienst und Angehörige die häusliche Pflege, erhält die pflegebedürftige Person in Form der sogenannten Kombinationsleistung anteilig Pflegesachleistung und Pflegegeld.
Je höher der Pflegegrad ist, desto höher fallen die Pflegesachleistung bzw. das Pflegegeld aus:
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 796 € | 347 € |
3 | 1.497 € | 599 € |
4 | 1.859 € | 800 € |
5 | 2.299 € | 990 € |
Daneben haben pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 Anspruch auf weitere Leistungen der Pflegekasse für die häusliche Pflege:
Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige zudem Anspruch auf weitere Pflegeleistungen:
Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen an den Kosten für die häusliche Pflege beträgt 10 % der täglichen Kosten. Daneben werden für die Verordnung einmalig 10 € fällig.
Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für häusliche Pflege mit bis zu 1.774 € – aber nur, wenn keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 vorliegt. Wird also z. B. in einem Krankenhaus eine anschließende Pflege zuhause verordnet, übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
Unterstützung bei der häuslichen Pflege zu finden, kann genauso schwierig sein wie die Suche nach einem Platz in einer Pflegeeinrichtung. Wer schnell Unterstützung bei der Pflege seiner Angehörigen braucht, findet mit einer Vermittlungsagentur schnell die passende Pflegekraft.
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Das sind Ihre Vorteile mit Sanapol:
Zudem agiert Sanapol schon seit Jahren in Anlehnung an den neuen DIN Standard für die Vermittlung von ausländischen Betreuungskräften. Das bedeutet für Ihre häusliche Pflege:
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Die häusliche Pflege kann von einem Hausarzt oder einem Facharzt verordnet werden. Diese können je Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen eine Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung verschreiben.
Bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus dürfen Vertrags- und Krankenhausärzte eine vorübergehende häusliche Krankenpflege verordnen.
Da für die häusliche Pflege ein Pflegegrad vorliegen muss, müssen Sie diesen bei der Pflegekasse beantragen – und nicht die häusliche Pflege. Ab Pflegegrad 1 beteiligt sich die Pflegekasse durch Pflegesachleistung oder Pflegegeld an den Kosten für die Pflege.
Um einen Pflegegrad zu beantragen, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder Ihre Krankenkasse. In einem einfachen Schreiben bitten Sie um Ihre Einstufung in einen Pflegegrad bzw. die Überprüfung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Dieses Schreiben können Sie per Post oder E-Mail verschicken.
Zur häuslichen Pflege gehören diese Bereiche:
– Grundpflege: u. a. An- & Auskleiden, Körperpflege, Hilfe beim Aufstehen und Betten, Toilettengang und Inkontinenzversorgung, Mobilisierung und Bewegung
– Behandlungspflege: u. a. Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruckmessung, Verbandswechsel, Wundversorgung
– Hauswirtschaftliche Versorgung: u. a. Einkäufe und Besorgungen, Speisen planen und zubereiten, waschen und bügeln, aufräumen und putzen
Leistungen der häuslichen Pflege dürfen Angehörige, 24-Stunden-Pflegekräfte und Pflegedienste übernehmen. Pflegeleistungen, die zur medizinischen Behandlungspflege gehören, dürfen nur von Pflegefachkräften übernommen werden. Dazu gehören u. a. Medikamentengabe, Injektionen, Blutdruckmessung, Verbandswechsel und Wundversorgung.
Anspruch auf häusliche Pflege besteht, wenn der Pflegebedürftige die notwendigen Pflegeleistungen nicht selbst erbringen kann, diese keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann und eine von der Krankenkasse genehmigte ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Pflegekasse zahlt folgende Leistungen für die häusliche Pflege:
– Pflegesachleistung (für Pflegedienst): bis zu 2.299 € monatlich
– Pflegegeld (für pflegende Angehörige oder 24-Stunden-Pflegekraft): bis zu 990 € monatlich
– Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich
– Hilfsmittel: bis zu 42 € monatlich
– Pflegehilfsmittel: die Kosten für z. B. Pflegebetten, Waschsysteme usw.
– Sanierungsmaßnahmen: je Maßnahme bis zu 4.180 €
– Tages- & Nachtpflege: bis zu 2.085 € monatlich
– Kurzzeitpflege: für maximal 56 Kalendertage bis zu 1.854 € jährlich
– Verhinderungspflege: für bis zu 42 Tage bzw. 6 Wochen bis zu 1.685 € jährlich